Why Democrats push so hard to prevent a new judge being appointed to the Supreme Court.

In the U.S.A., the Supreme Court is the highest tier of the federal judiciary system. The Supreme Court has the power to decide if laws are allowable under the Constitution, which allows it to exert considerable influence on matters of public policy. According to the Constitution, appointment to the U.S. Supreme Court is valid for a lifetime „during good behavior,“ and justices may serve until they die or choose to retire.

Justices are nominated by the president but must be approved by the Senate. From 1913 onwards following the ratification of the Seventeenth Amendment, the 100 senators, two for each of the fifty states of the Union, are elected by popular vote for a term of 6 years, whereby every three years a third of the senators is elected. As the Senate might reject a nomination by the president it has the ultimate power to decide who serves as a justice at the Supreme Court. Although rejections are relatively uncommon; the Senate has explicitly rejected twelve Supreme Court nominees, most recently Robert Bork, nominated by President Ronald Reagan in 1987.

According to Article III of the U.S. Constitution the Congress has the power to set the number of justices on the Supreme Court. Since 1869 the number is nine, but originally set at 6, its has been as low as five and as high as ten. In 1937, President Franklin D. Roosevelt attempted to „pack the court“ by raising the number of justices to 15; this attempt, however, was unsuccessful.

Prior to death of Ruth Bader Ginsburg on September 18, 2020, there were 9 judges, of whom 5 were appointed by Republican Presidents and 4 by Democratic Presidents.

The Democrats eager also to dominate the Supreme Court had in their political playbook to enlarge the number of judges to 11 once the have seized the White House which they hope could be the case following the upcoming election in November this year.

As they could also gain a majority in the Senate following the next election of one third of the senators, which will also take place in November this year, they would then have gained full control over the state combining the administrative power of the President, the legislative power of the House of Representatives and the Senate and the jurisdictive power of the Supreme Court. This would enable the Democrats to put through their political agenda without any oppositional force to deal with. In the whole history of the US only two Democratic Presidents enjoyed such a comfortable constellation, Harry S. Truman 1949 until 1943 and Lyndon B. Johnson 1963 until 1969.

Thus, the Democrats are so furious about President Donald Trumps intention to put through a candidate as replacement for Ginsburg before election, as this would secure a Republican majority at the Supreme Court even if the number of judges would be increased to 11. An enlargement to 13 might seem a too bold move, considering that the number never was bigger than 10 and that Roosevelt failed with his attempt to increase to 15.

This Democratic outrage has surely also a basis in 2016, when Republican Senators successfully hindered the appointment of Democratic President Barack Obamas nominee, Merrick Garland, as a Supreme Court Judge, arguing that a vacancy arising in an election year, should not be filled until a new president is elected. It, however, has clearly to be stated, that such a ban of election year nominations from Senate consideration has no basis in the law. To the contrary, leaving a vacant seat empty by the Senate, for a later president to fill, undermines the administration of justice and is clearly unconstitutional.

CNN against Trump

Die von der angeblich freien Presse verbreiteten Fake News sind manchmal so dreist, dass es einem die Sprache verschlägt. Die Presse ist sich nicht zu schade die ungeheuerlichsten Vorwürfe zu formulieren um ihre politische Agenda durchzusetzen.

So behauptete CNN am 10 September Tump hätte gesagt, dass seine Wähler versuchen sollten zweimal abzustimmen, und führte dann weiter aus „dass Trump damit seine Anhänger dazu ermutige, eine potenziell illegale Handlung zu begehen und dass die doppelte Stimmenabgabe per Briefwahl und direkt an der Urne bei der Wahl im November mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 10.000 US-Dollar oder sogar bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden könnte“.

Alle Medien rund um den Globus haben diese Anschuldigung bereitwillig übernommen. Die Klarstellung was Trump tatsächlich sagte brachte CNN erst später, da gestand CNN nämlich, dass Trump begründet auf sein Misstrauen in das US-amerikanische Briefwahlsystem, den Wählern lediglich vorschlug, dass jene die per Post abstimmen in ihrem Wahllokal nachsehen sollten, ob ihre Stimme auch wirklich gezählt wurde.

Diese Klarstellung hat es dann aber nicht mehr in die Weltnachrichten geschafft.

In diesem Zusammenhang hat CNN auch behauptet, dass wenn Trumps Empfehlung von Tausenden republikanischen Wählern befolgt wird, sie zu beträchtlichem Chaos und Schuldzuweisungen in den Wahllokalen führen könnte was zu Verzögerungen bei der Auswertung der Ergebnisse führen könnte.

Erst später gesteht dann CNN zu „dass es zahlreiche Sicherheitsvorkehrungen bei der Briefwahl gib und dass wenn jemand per Briefwahl abgestimmt hat und dann persönlich zur Abstimmung erscheint, der Wahlhelfer diese Person durch das Check-in-System darauf hingewiesen wird, dass die Person bereits gewählt hat.“ Die Auswertung der Ergebnisse kann dadurch in keinster Weise beeinflusst werden.

Weiter behauptete CNN: „Jedes Mal, wenn der Präsident über die Briefwahl spricht, weckt er mehr Zweifel an der Integrität eines Systems, das in vielen anderen Demokratien ohne Probleme angewandt wird“ und wirft ihm vor, „dass der damit das Fundament für die Demokratie des Landes tiefgreifend verunglimpft.“

Wiederum später muss dann CNN selbst zugeben “dass die Abstimmungsmodalitäten, die sich von Staat zu Staat unterscheiden, oft kompliziert sind und manche Wähler tatsächlich verwirren können“.

Das Abschlussstatement offenbart dann die Motivation des Journalisten, wenn er sagt, dass „eine Biden-Administration eine geteilte Nation vereinen und die nationale Willenskraft aufbringen könnte, sich endlich gegen eine Pandemie durchzusetzen, die von Trump falsch gehandhabt wurde – und bereits fast 190.000 Menschen das Leben gekostet hat.“

Ich kann mich nicht erinnern jemals erlebt zu haben, dass ein Journalist in einem Beitrag, der eigentlich ein gänzlich anderes Thema betrifft, seine politische Motivation so klar offenlegt. Das ist wirklich frech und in Zusammenhang mit den falsch erhobenen Anschuldigungen wirklich ein starkes Stück. Und das ist CNN, eines der einflussreichsten Medien der Welt und nicht irgendein Provinz-Käseblatt.

Unschuldig angeklagt, verurteilt, inhaftiert

Ein Mann Sitzt 37 Jahre lang unschuldig in Haft, ein anderer sitzt 10 Jahre lang unschuldig vor Gericht, bis er endlich freigesprochen wird. Diese Dinge passieren nicht nur in den USA sondern auch bei uns in Österreich.

Der Wahnsinn ist, dass eine der Ursachen für so krasse Fehlurteile, darin liegt, dass die handelnden Personen, Staatsanwälte und Richter selbst bei grober Fahrlässigkeit nichts zu befürchten haben. Theoretisch gibt es zwar eine Regressmöglichkeit bei Amtshaftungsfällen, diese wird aber so gut wie nie exekutiert.

Wenn ein Obergericht ein Urteil eines Untergerichts aufhebt, muss das auch für den Richter der das Fehlurteil erlassen hat Konsequenzen haben!

Nach dem Grundsatz „Keine Verantwortung ohne Haftung“ wäre hier eine Justizreform dringend notwendig.

Die Haftentschädigungen müssen auf ein angemessenes Niveau angehoben werden. Der Verdienstentgang, der dadurch entsteht, dass man als Angeklagter unvermittelbar ist und keine Geschäftschancen wahrnehmen kann muss ersetzt werden. Darüber hinaus müssen Verfahrenskosten ersetzt werden, auch in Verwaltungsverfahren und Strafverfahren.

Aber neben den finanziellen Konsequenzen muss es zur Absicherung der Qualität unserer Justiz auch personelle Konsequenzen geben. Es ist kein Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz, wenn Richter entscheiden, dass Richter für Ihren Beruf ungeeignet sind.

Es ist vielmehr ein Angriff auf unsere Grundrechte, wenn unfähige Richter in verantwortungsloser Art und Weise über unser Eigentum, unsere Freiheit, unser Leben entscheiden dürfen.

Ein Betroffener ist kürzlich bei America Got Talent aufgetreten. Er hat nicht nur eine sehr schöne Stimme, sondern ist auch als Mensch ganz wunderbar. Anbei der Link.

Sind wir noch ein Rechtsstaat?

Ein unter Umständen Unschuldiger nimmt die Schuld auf sich, weil er die lange Verfahrensdauer psychisch nicht mehr aushält und ihm die Prozesskosten über den Kopf wachsen. Wenn das kein Justizskandal ist! Leider kein Einzelfall. Im Gegenteil.

Die meisten Verfahren werden genau aus diesen Gründen heute nicht mehr durch Urteil, sondern durch Diversion und Vergleich beendet. Gerechtigkeit sieht anders aus!

Diese Praxis hat aber auch zur Folge, dass man als anständiger Bürger immer öfter mit ungerechtfertigten Forderungen oder Gegenforderungen konfrontiert wird, die lediglich deshalb erhoben werden, um das Verfahren in die Länge zu ziehen und/oder der Partei im Vergleichsfall einen Vorteil zu verschaffen. Hat ein solches Vorgehen Erfolg und das ist zunehmend der Fall, wird dadurch, verständlicher Weise, das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat untergraben.

Wie zahlreiche Studien belegen, hängt die Entwicklung einer Gesellschaft entscheidend von der Rechtsstaatlichkeit, bzw das Vertrauen der Bevölkerung in das Funktionieren der Rechtsstaatlichkeit, ab. Diese steht auf zwei Beinen dem Legalitätsprinzip und einer gut funktionierenden Rechtsprechung.

Die Qualität der Rechtsprechung äußert sich in vier Dingen,

  • der Richtigkeit der Urteile,
  • der Geschwindigkeit mit der diese gefällt werden,
  • der Einfachheit des Zugangs zur Rechtsprechung, was die Kosten der Prozessführung mitumfasst sowie
  • dass die rasche Umsetzung der gefällten Urteile sichergestellt ist.

Was müsste daher geschehen, dass die Bürger wieder zu ihrem Recht kommen?

  1. Der Zugang zum Recht darf keine Frage des Geldes sein!
  2. Die Verfahren müssen beschleunigt werden.

Es ist Aufgabe des Gerichts die Wahrheit zu ermitteln. Daher sollten alle Kosten des Verfahrens ausgenommen Anwaltskosten vom Gericht getragen werden. Das betrifft insbesondere Kosten für Gutachter, Übersetzer und Beweissicherungsverfahren.

Anwaltskosten sollten vom Gericht vorgestreckt und lediglich bei Unterliegen zu bezahlen sein.

Beweissicherungsverfahren, insbesondere Zeugen-befragungen, sollten innerhalb einer Woche abgeschlossen werden, um sicherzustellen, dass sich alle Zeugen noch richtig erinnern können.

Prozesse müssten, ebenso wie Verwaltungsverfahren, längstens innerhalb von 6 Monaten entschieden werden. Die Beschleunigung der Verfahren ist lediglich eine Frage der Organisation.

Mutwillige Prozessführung sollte ein Offizialdelikt werden. Ebenso sollten Parteien bestraft und zu Schadenersatz-zahlungen angehalten werden, die haltlose Forderungen stellen.

Unten der Link zu einem der traurigen Anlassfälle:

NOE.ORF.AT Bahnunfall: Prozess endet mit Diversion.

Corona – Verweigerung von Entschädigungszahlungen rechtens?

90 Prozent Umsatzeinbruch, eine gähnend leere Gaststube, ein verwaister Festsaal -Betreiber Richard Bodmann steht vor dem Corona-Ruin. Es sind leere, tief traurige, hoffnungslose Augen, in die man blickt, wenn man die Tür zum Traditionswirtshaus „Zur Linde“ aufstößt.

Der 58-jährige Richard Bodmann, gelernter Koch und seit 1992 Betreiber der Wirtschaft, und seine vier Jahre jüngere Ehefrau Claudia, stehen vor den Trümmern ihrer Existenz. In Schockstarre, wie so oft in harten Corona-Zeiten, in der jeder Schritt ins Ungewisse führt und die Perspektivlosigkeit unermesslich ist. „Das ist mein Leben“, schluchzte die Wirtsgattin, „Ich möchte nicht, dass das kaputtgeht.“

Tatsächlich tobte auf den 4.000 Quadratmetern Restaurantfläche einmal das blühende Leben – Vereinsfeste und Feuerwehrball inklusive. Im Minutentakt wurden mit dem Lockdown alle Veranstaltungen abgesagt. Den Bodmanns blieb nur Verzweiflung. „Von jetzt auf gleich waren alle Ersparnisse weg und das Konto ist ins Minus gegangen“, klagten sie.

Ironie ihrer Misere: Im ganzen Bezirk gibt es seit vier Monaten keinen einzigen Corona-Fall. Lediglich im März gab es einen Verdachtsfall, der sofort isoliert werden konnte und sich im Nachhinein als negativ herausstellte.

Doppelte Ironie des Schicksals: Weil ihr Betrieb genau einen Mitarbeiter mehr beschäftigt, als die Förderrichtlinien für Kleinbetriebe vorsehen, wurde auch der Antrag auf Corona-Hilfe abgelehnt. Nun sind alle Beschäftigte in Kurzarbeit, und der Frust ist groß.

Das sind die Schicksale die die Regierung mit Ihren undifferenzierten Lock-Down Verordnungen und der Aushebelung des Epidemie Gesetzes, das für die Schließung von Betrieben Entschädigungen vorsah, verursacht. Das sind die Fälle, die man sich vor Augen halten sollte, wenn man das Urteil des Verfassungsgerichtshofs liest, der die Versagung von Entschädigungszahlungen, mit der Begründung, dass es ohnedies ein umfassendes Konjunkturpaket beschlossen wurde, für zulässig hält.

Wenn man solche Geschichten liest, bekommt die abstrakte Grundrechtsdiskussion vielleicht einen anderen Spin. Es ist nicht der Corona-Virus der die Existenz dieser braven Leute vernichtet hat. Es sind die undifferenzierten Maßnahmen der Regierung und ihre Weigerung Entschädigungszahlungen zu leisten, die dafür die Schuld tragen.

Jene die die Vorgehensweise unserer Regierung damit verteidigen, dass alles schnell gehen musste und eine differenziertere Vorgehensweise aufwendig gewesen wäre, sollen sich fragen ob der Versuch solche Schicksale zu vermeiden, nicht mehr Anstrengungen gerechtfertigt hätte.

Und jene die den Verfassungsgerichtshof verteidigen sollten sich die Frage stellen ob die Grundrechte nicht gerade für den Schutz des Individuums da sind und eine Rechtfertigung über Konjunkturpakete die zwar der Allgemeinheit zu Gute kommen, dem Betroffenen aber nicht helfen, am Sinn und eigentlichen Schutzzweck der Grundrechte nicht vorbei gehen.

Unsere Grundrechte sollten unantastbar sein!

Es ist eine alte Weisheit, dass in der Krise die Schwächen eines Systems zu Tage treten. So wurden auch in der Corona-Krise viele Fehler gemacht, die wieder einmal in erschreckender Weise deutlich gemacht haben, dass unser Staatswesen noch lange nicht am Höhepunkt seiner Entwicklung steht.

Leider ist auch festzustellen, dass die Zivilgesellschaft was die Verankerung demokratischer Grundwerte in unserer Gesellschaft nach den Erlebnissen des 2 Weltkriegs betrifft, offensichtlich völlig versagt hat.

Ich möchte das mit folgenden Zitaten zur verfassungswidrigen Einschränkung unserer Grundrechte belegen, die keine Einzelfälle sind, sondern bei einem guten Teil, wenn nicht der Mehrheit der Bevölkerung auf Zustimmung treffen. Dabei geht es nicht um die Frage, ob eine Verfassungswidrigkeit vorliegt (diese hat der Bundeskanzler ja offen eingeräumt und der Verfassungsgerichtshof mittlerweile auch festgestellt), sondern um die Frage wie mit einer in Kauf genommenen Verletzung unserer Grundrechte umzugehen ist.

  • Wo gehobelt wird da fallen Späne. Zumindest hat die Regierung schnell gehandelt und die richtigen Maßnahmen ergriffen.
  • Was ist wohl wichtiger der Rechtsstaat oder das Leben der Bürger. Die geringen Fallzahlen belegen, dass die Regierung richtig gehandelt hat.

Wenn einer tatsächlich glauben sollte, dass unsere Verfassung so schlecht ist, dass ein ausreichender Gesundheitsschutz in verfassungsgemäßer Form nicht erreichbar ist, dann sei Ihm gesagt er irrt. Unsere Verfassung steht einer wirksamen Bekämpfung der Pandemie in keinster Weise im Weg.

Aber falls doch, dann wäre eben die Verfassung zu ändern gewesen. Das Recht steht nämlich über allem. Die Politik mag über dem Recht stehen, die Regierung steht aber nicht über dem Recht und schon gar nicht über unseren Grundrechten. Da kann es keine Toleranz geben. Die Verfassung ist keine juristische Spitzfindigkeit, sondern die Basis unseres Zusammenlebens.

Glaub irgendjemand außerhalb des harten Antifa Blocks oder der Neonazi-Szene wirklich, dass die nächste Diktatur eine faschistische oder kommunistische sein wird? Nein sie wird dezidiert antifaschistisch und antikommunistisch sein und sie wird nur unser Bestes wollen. Sie wird uns Arbeitsplätze, einen Platz an der Sonne, den Schutz unserer Gesundheit oder ein arbeitsloses Grundeinkommen versprechen.

Und es wird wieder Menschen geben, die sagen werden, nun lass mal gut sein die Regierung arbeitet zu unser aller Wohl, zumindest gibt es eine ordentliche Beschäftigungs-/Umweltpolitik, wo gehobelt wird fallen Späne, die Gesundheit geht vor, das Überleben der Menschheit steht auf dem Spiel, zuerst müssen wir einmal den Krieg gewinnen, die Pandemie eindämmen und die Welt vor dem Klimakollaps retten.

Wir stehen offensichtlich wieder genau da, wo wir 1945 standen als wir der Bevölkerung erklären mussten, dass demokratische Strukturen, Grundrechte und die Würde des Menschen unantastbar sind und keinem noch so hehren Ziel geopfert werden dürfen.

Wir leben in einer Zeit in der Klimaaktivisten eine Abkehr von der Demokratie und die Aussetzung von Grundrechten zum Schutz vor dem Untergang der Menschheit fordern und obwohl wir das ablehnen akzeptieren wir einen Bundeskanzler der eine Verletzung der Grundrechte bewusst in Kauf nimmt. Ein Bundeskanzler der öffentlich bekennt, dass ihm die Verfassung egal ist, „weil bis der Verfassungsgerichtshof einschreiten kann die entsprechenden Gesetze ohnedies bereits wieder außer Kraft gesetzt sind“, ist in einem Rechtsstaat untragbar.

Schäuble hat unlängst richtigerweise festgestellt: „An erster Stelle steht die Würde des Menschen, an zweiter Stelle, der Rechtsstaat und erst an dritter Stelle der Schutz des Lebens.

Ohne Rechtsstaat ist der Schutz des Lebens nicht gesichert, das hat das Dritte Reich gezeigt. Ohne Bedachtnahme auf die Würde des Menschen ist ein Rechtsstaat wertlos, das zeigen die sogenannten Gottesstaaten.

Ich bin daher der festen Überzeugung, dass einzig der Rechtsstaat, die Institution ist, die den Schutz der Gesundheit, des Lebens und der Freiheit der Bürger garantieren kann und dass es Aufgabe jedes einzelnen Bürgers ist, für die Verteidigung unserer Verfassung und der darin garantierten Grundrechte zu kämpfen, zum Schutz eines jeden einzelnen von uns.

Corona – eine Krise fordert unsere Ethik heraus

Jetzt wo der Ausnahmezustand zu Ende geht, ist es Zeit für eine kritische Bewertung der von der Regierung / dem Nationalrat getroffenen Maßnahmen, wobei es im Folgenden nicht um medizinische Aspekte gehen soll, sondern um Fragen der Entscheidungsethik vor allem im Zusammenhang mit dem von der Regierung verordneten Shutdown.

Anfänglich hatte die Regierung mit dem Shutdown das Ziel verfolgt die Ansteckungsrate lediglich soweit zu reduzieren, dass die vorhandenen Kapazitäten des Gesundheitswesens nicht überlastet werden. Mit der Abflachung der Infektionskurve sollte eine andernfalls unvermeidbar hohe Sterblichkeit vermieden werden. Natürlich kann man bereits diese Absicht mit Hinblick auf den durch den Shutdown zwangsläufig entstehenden wirtschaftlichen Schäden kritisch hinterfragen. Aber spätestens als die Regierung unter dem Motto „Koste es was es wolle“ ihre Strategie dahingehend geändert hatte, dass nach Möglichkeit jede Infektion vermieden werden soll, muss man die Frage stellen, ob und allenfalls wie sich eine solche Strategie rechtfertigen lässt.

Wenn behauptet wird, dass sich Leben mit Geld nicht aufrechnen lässt, so ist das schlichtweg falsch. Tatsächlich gibt es tagtäglich vielfach Abwägungen zwischen wirtschaftlichen Nutzen und der Gefährdung von Leben. Viele lebensgefährliche Tätigkeiten sind erlaubt, da dem wirtschaftlichen Nutzen im Vergleich mit der immanenten Gefährdung, eine höhere Bedeutung zugemessen wird. So wissen wir z.B., dass Autofahren zu tödlichen Unfällen führt. Keiner würde aber auf die Idee kommen, das Autofahren deshalb gänzlich zu verbieten – der wirtschaftliche Nutzen überwiegt.

Darüber hinaus gibt es lebensgefährliche Aktivitäten ohne wirtschaftlichen Nutzen, die ebenfalls erlaubt sind, da andere Grundrechte, wie z.B. die persönliche Freiheit höher eingeschätzt werden. Andernfalls müsste man Fallschirmspringen, Skifahren und viele andere Sportarten, die regelmäßig zu tödlichen Unfällen führen verbieten.

Am Ende liegt es immer in der Verantwortung des Entscheiders die richtigen Abwägungen zu treffen.

Natürlich ist die Verhängung von Ausgangsbeschränkungen und Betriebsschließungen für das gesamte Bundesgebiet per se problematisch. Aus Sicht der Grundrechte wären diese jedenfalls nur für jene Orte auszusprechen gewesen, in denen sich nachweislich eine für die Behörden nicht mehr nachverfolgbare große Anzahl potentiell infizierter Personen aufhält.

Aber angenommen, dass das für alle Gemeinden der Fall gewesen wäre, dann wäre der totale Lockdown notwendig gewesen und hätte, zumindest mittelfristig (das Thema mehrfache Infektionswellen und Herdenimmunität soll hier ausgeklammert bleiben), zweifellos Leben gerettet. Ausgehend von einer etwa 30 fach höheren Sterblichkeit im Vergleich zu einer normalen Grippe könnten dies dann etwa 30.000 Menschen gewesen sein.

Der wirtschaftliche Schaden durch den Shutdown wird zur Zeit mit ca. 7% des BIP, das wären etwa EUR 28 Mrd. angenommen. D.h. der in Kauf genommene wirtschaftliche Schaden pro gerettetes Menschenleben beträgt daher ca. EUR 1 Mio.

Nun kann man das durchaus als angemessen empfinden, allerdings darf für die Regierung nicht das persönliche Empfinden entscheidend sein, sondern muss die Rechtsordnung den Maßstab zur Angemessenheit einer Maßnahme liefern. Und hier ist nun einmal, anhand von Schadenersatzprozessen, festzustellen, dass Leben selten höher als mit EUR 200.000 bewertet wird. Natürlich kann man die in Schadenersatzprozessen zugesprochenen Summen zu Recht als zu niedrig kritisieren, im derzeit geltenden Rechtsumfeld zeigt sich hier aber eine Wertungsdiskrepanz.

Eine weitere Wertungsdiskrepanz zeigt sich, wenn man bedenkt, dass durch das Rauchen jährlich etwa 11.000 bis 14.000 Menschen sterben. Allein durch ein Rauchverbot könnten innerhalb von nur zwei Jahren ebenso viele Menschen vor dem Tod bewahrt werden wie es die Corona-Maßnahmen unter Umständen vermocht haben und das ohne wirtschaftliche Beeinträchtigung.

Natürlich kann man das Rauchen auch mit dem Hinweis auf die Grundrechte verteidigen, aber ebenso sind bei dem Shutdown, andere Grundrechte wie z.B. jenes auf Bewegungsfreiheit, Erwerbsfreiheit oder die Freiheit des Eigentums zu beachten.

Zuletzt soll noch der Aspekt der Schadenswiedergutmachung beleuchtet werden.

Die Bundesregierung begegnet der durch den Shutdown ausgelösten Wirtschaftskrise mit einem EUR 38 Mrd. schweren Hilfspaket. Die Höhe das Pakets lässt einen staunen, wurde doch das Epidemie-Gesetz angeblich deswegen außer Kraft gesetzt, da die darin vorgesehenen Entschädigungen nicht leistbar gewesen wären. Der wiedergutzumachende Schaden beträgt allerdings lediglich EUR 28 Mrd.

Unverständlich ist auch warum nicht die Geschädigten entschädigt werden, sondern das Geld aus dem Hilfspaket nach völlig eigenen Regeln, um nicht zu sagen willkürlich verteilt wird.

Interessant ist auch die Frage wer für die Finanzierung des Rettungspakets aufkommen soll. Nach der allgemeinen, schon im römischen Recht verankerten, Rechtsauffassung hat den Schaden die Solidargemeinschaft gemeinsam zu tragen. Wenn aber jedes gerettete Leben gleichviel wert ist, hat dann nicht jeder gleichviel beizutragen? Nun, es mag gegen unsere christliche Überzeugung sein, aber sowohl das römische Recht als auch unsere Rechtsordnung gehen in diesem Zusammenhang davon aus, dass nicht jedes Leben gleichviel wert ist. Demgemäß hat jeder nach seinem Vermögen zur Schadensgutmachung beizutragen. Eine Freigrenze ist allerdings nicht vorgesehen und eine Freigrenze von 1 Mio. EUR, wie bereits vereinzelt im Zusammenhang mit einer allgemeinen Vermögensabgabe, vorgeschlagen wurde, die die Mehrzahl ungeschoren lassen würde, wäre aus diesem Blickwinkel auch ethisch nicht vertretbar.

Eine „Entschädigung“ in Form einer Gewährung von Darlehen unter der Voraussetzung einer Beteiligung der öffentlichen Hand am Unternehmen kann in diesem Zusammenhang nur als Verhöhnung des Geschädigten gesehen werden.

Abschließend, kann aus Sicht der Entscheidungsethik wohl gesagt werden, dass die Shutdown-Maßnahmen nur individuell für einzelne Gemeinden, nach Prüfung der Gesundheitslage und unter Abwägung der betroffenen wirtschaftlichen Interessen als ultimo ratio und unter der Voraussetzung einer vollen Entschädigung, verhängt werden hätte dürfen – so wie es das Epidemie-Gesetz im Übrigen auch vorgesehen hätte.

Für zukünftige Pandemien ist daher zu fordern, dass das Epidemie-Gesetz wieder vollumfänglich in Kraft gesetzt wird und dass die zuständigen Behörden mit entsprechenden Mitteln ausgestattet werden, um die notwendigen Entscheidungen in der gebotenen Schnelligkeit aber auch mit der gebotenen Sorgfalt und Sicherheit treffen können.

Die Corana Diktatur

Im folgenden soll es nicht um die Diskussion Herdenimmunität contra Ansteckungsvermeidung gehen – die Regierung hatte unter Unsicherheit zu entscheiden und sich im Vertrauen auf den medizinischen Fortschritt für eine Strategie entschieden – sondern um eine Würdigung der in der Folge getroffenen Maßnahmen.

Anstatt dass die Regierung das seit über 50 Jahren geltende Epidemie Gesetz anwendet hat sie sich dazu entschlossen mit den sogenannten Corona Gesetzen einen neuen Rechtsrahmen geschaffen. Dafür bestand keine Notwendigkeit. Es gab schon früher Pandemien in Österreich (1984 BSE, 1995 Virusgrippe, 2002 SARS, 2004 Vogelgrippe, 2009 Schweinegrippe, 2017 Influenza B/Yam). Es gibt auch keine Maßnahme der Regierung die nicht auch auf Basis des Epidemie-Gesetzes erlassen werden hätte können. Allerdings verlangt das Epidemie-Gesetz verfassungskonform, dass die Maßnahmen verhältnismäßig sind und stellt sicher das die Grundrechte nur soweit als unbedingt notwendig, eingeschränkt werden. Diesen Einschränkungen wollte sich die Regierung offensichtlich nicht unterwerfen.

Das Epidemie-Gesetz sieht Betriebsschließungen, oder Ausgangssperren nur bei konkretem Auftreten der Krankheit in bestimmten Betrieben oder Orten vor. Gegen eine zeitlich befristete Einschränkung von Rechten Kranker oder der Krankheit verdächtiger Personen ist nichts zu einzuwenden. Niemals aber hätten die Ausgangsbeschränkungen und Betriebsschließungen für das gesamte Bundesgebiet erlassen werden dürfen. Diese wären nur für jene Orte auszusprechen gewesen, in denen sich nachweislich eine für die Behörden nicht mehr nachverfolgbare große Anzahl potentiell infizierter Personen aufhält.

Selbst wenn man im ersten Schreck, als man realisierte, dass die Situation auf Grund von Behördenversagen (Ischgl) möglicherweise außer Kontrolle geraten ist, Maßnahmen für das gesamte Bundesgebiet trifft, hätte man diese spätestens nach zwei Wochen, nach Überprüfung der einzelnen Orte, für jene mit einer lediglich überschaubaren Anzahl von Krankheitsfällen wieder aufheben müssen. Darüber hinaus ist es bedenklich, dass die auf Basis der Corona-Gesetze, verhängten Maßnahmen keiner rechtlichen Kontrolle unterliegen. Das Epidemie-Gesetz hat noch Beschwerdemöglichkeiten und eine Überprüfung der angeordneten Maßnahmen zugelassen.

Es verwundert, wie viele Menschen aus Angst Einschränkungen ihrer Grundrechte in Kauf zu nehmen bereit sind. Es sei Ihnen unbenommen vorsichtig zu sein und sich zu isolieren. Es steht der Regierung aber nicht zu, die Bewegungsfreiheit der Mitbürger, die das nicht wollen einzuschränken, selbst wenn es dafür die notwendige parlamentarische Mehrheit geben sollte. Grundrechte sind der demokratischen Disposition entzogen, da sie die unveräußerlichen Rechte der Einzelperson garantieren.

Auch die nun diskutierten sogenannten Lockerungen sind verfassungswidrig. Es kommt der Regierung nicht zu, zu entscheiden welche Berufe wichtig sind, welche Art von Geschäften öffnen dürfen oder wie groß diese sein dürfen etc. Der Gleichheitsgrundsatz verpflichtet die Regierung ihre Entscheidung nach dem Gefährdungspotential zu treffen. Die Ansteckungs-gefahr im Supermarkt ist aber die gleiche wie beim Blumenhändler. Dass die Regierung Blumen für nicht wichtig hält ist irrelevant. Die Entscheidung, was wichtig ist, obliegt einzig dem Bürger und wenn diesem Blumen wichtiger sind als Klopapier, dann riskiert er eben eine Ansteckung im Blumenladen und vermeidet eine solche im Supermarkt.

Dass die Regierung in diesem Zusammenhang von einer neuen Normalität spricht an die sich die Bürger zu gewöhnen haben ist eine Zumutung. Es gibt nur eine Normalität, und zwar jene Art des Zusammenlebens, das unsere Verfassung garantiert. Jede diesbezügliche Einschränkung ist ein ganz und gar nicht normaler Angriff auf unsere Rechte, der im Einzelfall einer außergewöhnlichen Situation geschuldet sein mag, aber niemals zur Normalität werden darf.

Die Corona-Gesetze enthalten so weitreichende und unbestimmte Verordnungsermächtigungen, dass sie allein deshalb schon verfassungswidrig sind. Mit Recht wird in diesem Zusammenhang von Ermächtigungsgesetzen gesprochen. Dass die Regierung darüber hinaus auch versucht mit Erlässen zu regieren, rundet das Bild ab.
Dass sich der Bundeskanzler der Verfassungswidrigkeit bewusst ist, er aber einer Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof gelassen entgegenblickt, weil die entsprechenden Gesetze dann ohnedies nicht mehr in Kraft sind, ist einmalig und macht deutlich, dass der Grundrechtsschutz durch den Verfassungsgerichtshof nicht ausreichend gesichert ist. Dass auch der Bundespräsident, der diese Gesetze beurkundet hat, versagt hat, zeigt das vollständige Versagen unserer demokratischen Institutionen.

Österreich darf nicht zu einer Gesundheitsdiktatur werden. Regierung und Parlament sollten die Bekämpfung des Coronavirus schnellstens wieder auf rechtstaatliche Beine stellen.

Fake News

Hillary Clinton critizised Trump’s handling of the coronavirus pandemic, by twittering: „Please do not take medical advice from a man who looked directly at a solar eclipse,” making reference to the fact that during the 2017 eclipse Trump briefly looked at the sun without protective eye gear.

What does this tell us about Clinton? She habitually continuous to pretend to be right although she was proved wrong by defending something politically correct against the facts.

It is/was politically correct to warn everybody that one could become blind, when looking directly into the sun. Trump ignored this warning, looked into the sun and was not harmed.

The criticism he earned for that is symptomatic for the criticism of much he does. He is critizised independently on the results of his work, based on the fact that he is ignoring the social main stream accepting restrictions of action as for example not to look into the sun without protecting gear.

That is wrong. Main developments in human history were triggered by people ignoring social mainstream and setting new paths. „Politically correct“ is called „politically“ correct as it is not correct based on scientific standards.

We should stop mocking on people acting differently and should start to question our behaviors based on the measurable outcome and not on what we feel the output could be perceived by others.

Schlimm ist immer nur das, was die anderen machen

Lt Greenpeace würde eine Ausweitung von Tempo 140 auf 2/3 aller Strecken zu einer Zunahme des CO2 Ausstosses um 100.000 Tonnen führen.

Der Artikel verschweigt dass Österreich 150.000.000 Tonnen CO2 ausstösst und die Zunahme daher lediglich ein halbes Zehntel/Prozent betragen würde. Dh selbst nach den Berechnungen von Greenpeace wäre der Umwelteffekt einer Tempoerhöhung statistisch gar nicht messbar.

Die Autoren verbreiten Entsetzen und verlassen sich darauf, dass der Durchschnittsbürger 100.000 Tonnen für viel hält. In Wahrheit atmet bereits ein einzelner Mensch pro Jahr 2 Tonnen CO2 aus. Dh 100.000 Tonnen entspricht der Atmung von 50.000 Menschen. In Österreich leben 10.000.000 Menschen. Dh die Tempoerhöhung würde zu einer Erhöhung des CO2 Ausstosses, der allein durch die Atmung der Menschen verursacht wird, von einem halben Prozent führen, was völlig irrelevant wäre.