Alles dicht machen? Nie wieder auf machen? Lock-Down für immer?

50 Schauspieler machen ebenso viele Videos mit kritischen Betrachtungen zum Lock-Down. Was folgt ist ein Aufschrei der politisch Korrekten, emotional Bewegten und politisch Linken, die den Schauspielern, Gefährdung der Volksgesundheit, Verhöhnung der Corona-Toten und rechtsradikales Gedankengut vorwerfen und für die handelnden Schauspieler fordern diese von allen Engagements zu canceln.

Die Heftigkeit der Reaktionen überrascht.

Kann die Volksgesundheit wirklich durch ein Kunstprojekt gefährdet werden? Ich würde es für eine verächtlich gering-schätzende Attitüde gegenüber den Mitmenschen halten, zu glauben, dass sich alle von den wissenschaftlich fundierten, von echten Virologen empfohlenen, Maßnahmen abwenden nur weil sich 50 Schauspieler (sic!) kritisch zu diesen äußern.

Die meisten Videos kritisieren auch gar nicht den Lock-Down sondern wie die Regierung und die Medien, mit den Bürgern umgehen. Es entspricht aber der Linken Diskussionskultur jeden Angriff auf die Regierung oder den gleichgeschalteten Medien als Angriff in der Sache zu sehen. Dieser Ansatz ist wohl allen totalitären Regimen zu eigen. Damit tut man der Sache aber keinen Dienst.

Oder ist die Angst wirklich so groß, dass die Fassade einreißt? Muss deswegen jede Kritik im Keim erstickt werden? Kann schon ein Künstler das ganze Kartenhaus zum Einsturz bringen? Das würde ja Parallelen zu den osteuropäischen kommunistischen Regimen vor 1989 zulassen, wo genau aus diesen Gründen Regime-kritische Künstler verfolgt wurden.

Wenn dem so wäre (ich glaub es ja nicht immerhin leben wir ja in einem demokratischen Rechtsstaat) auf welcher Seite sollte man dann stehen, auf der Seite der Künstler oder der der Mitläufer, Auftragsschreiberlinge und Denunzianten?

Wenn es das alles aber nicht ist, warum drischt man dann auf diese Künstler ein, und lobt nicht, dass sie zum Nachdenken anregen und den Diskurs befeuern, was ja die vornehmste Aufgabe der Kunst ist. Autoritäten und Gewohnheiten zu hinterfragen, der Gesellschaft einen Spiegel vorzuhalten, das soll ein Künstler doch machen.

Ist es wirklich demokratisch einen Diskurs unterbinden zu wollen, weil die Gefahr besteht, dass sich die Mehrheit nicht von den „besseren“ Argumenten überzeugen lässt und auf „populistische Irrlehren“ hereinfällt. Diktatur der wohlmeinenden und besserwissenden Minderheit zum Wohle des Volkes? Ich denke nicht, dass, das Mehrheitsfähig ist.

Der Vorwurf der Verhöhnung der Corona-Toten kann in diesem Zusammenhang ja wohl nur als leicht zu durchschauender Versuch, die eigene Position moralisch sakrosankt zu machen, gesehen werden. Aus Rücksicht auf die Corona-Toten soll ein Überdenken der getroffenen Maßnahmen und eine Neujustierung der Politik nicht möglich sein?

Leider entspricht es dem Zeitgeist sich der Diskussion mit dem Verweis auf ein „moral or ethical harassement“ zu entziehen. Allein der Versuch, des Diskussions-Gegners die eingenommene Position in Frage zu stellen, löst, so das Argument, bei dem solcherart ungerechtfertigt angegriffenen ein solches Unwohlsein aus, dass das Argument allein schon aus diesem Grund als unzulässig zurückgewiesen werden kann. Eine inhaltliche Auseinandersetzung wird damit vermieden und der Angreifer wird sogar noch moralisch diskreditiert. Erkenntnisgewinn ist auf diese Art freilich nicht möglich.

Auch der Aufruf zu Solidarität ist hier wohl verfehlt. Auch wenn wir von der Pandemie alle gleichermaßen betroffen sind, betrifft uns der Lock-Down und zwar von der Regierung gewollter Maßen, ganz unterschiedlich. Dass sich jene, die vom Lock-Down profitieren in der Mehrzahl und von der Regierung unterstützt, weigern, jene die vom Lock-Down in Mitleidenschaft gezogen werden angemessen zu entschädigen zeugt wohl nicht gerade von jener Solidarität die gegenüber jenen, die den Lock-Down auch aus wirtschaftlichen Gründen ablehnen, eingefordert wird.

Der Vorwurf der Rechtsradikalität gründet sich auf der Tatsache, dass Rechtsradikale auch kritisch zum Lock-Down stehen. Wird eine Kritik aber schon dadurch rechtsradikal, dass sie von Rechtsradikalen unterstützt wird? Das Thema „Applaus von der falschen Seite“ wird übrigens in den Videos mehrfach thematisiert.

Als Demokrat, und freiheitlich gesinnter Bürger sollte man sich davon nicht einschüchtern lassen. Die Fackel der Wahrheit leuchtet nicht weniger hell, wenn sie von den „falschen“ Leuten getragen wird.

Dabei steht noch nicht einmal fest was wahr ist. Schützt uns 1 Meter Abstand oder müssen es 2 Meter sein, schützt uns eine Stoffmaske oder muss es eine FFP2 Maske sein, schützt uns eine Impfung, verhindert sie Ansteckung und wie sicher ist sie? Alles Fragen die nie abschließend geklärt wurden, abgesehen davon, dass eine Abwägung der gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Vorteile und Kosten nie getroffen wurde. Und angesichts dessen sollen die Maßnahmen der Regierung sakrosankt sein?

Persönlich finde ich nicht alle Videos gleich gut oder treffend. Zu den Maßnahmen der Regierung kann man aber sicher geteilter Meinung sein, ein Diskurs darüber ist daher unbedingt notwendig. Anders werden sich die gegensätzlichen Positionen niemals miteinander versöhnen lassen. Das ist aber wichtig für den Zusammenhalt und den Fortbestand unserer Gesellschaft. Das Kunst-Projekt ist daher wichtig, auch wenn es das Ziel einen inhaltlichen Diskurs anzuregen, offensichtlich vorerst nicht erreicht hat.

Impfung als (Er-) lösung?

Im Folgenden möchte ich einige Hypothesen formulieren, von denen niemand weiß, ob sie sich bewahrheiten werden, die aber meiner Meinung nach in eine Risikobeurteilung einfließen und bei der Formulierung einer Strategie berücksichtigt werden müssten.

Die weltweite Kapazität zur Produktion von Impfstoffen liegt bei 6 Mrd Dosen jährlich. Drei Viertel davon liegen in Indien. Wenn die Produktion aller anderen Impfstoffe um 50% gedrosselt wird und die Produktionskapazität weltweit um 50% erhöht wird könnten jährlich 6 Mrd COVID-Impfdosen produziert werden. Das würde der gesamten jetzigen Produktionskapazität entsprechen.

Für eine Immunisierung werden zwei Impfdosen benötigt. Die Immunisierung hält danach nach derzeitigem Kenntnisstand für 4 bis 8 Monate an. Dh pro Person werden 4 Impfdosen benötigt.

Weltweit leben ca 8 Mrd Menschen. Davon leben ca. die Hälfte in Staaten mit COVID-Impfstoffen (1,5 Mrd in China, 1,5 Mrd in Indien, 500 Mio in der EU, 300 Mio in den USA, 150 Mio in Russland). Wird die andere Hälfte der Weltbevölkerung außen vorgelassen und berücksichtig man, dass jeder 4 Impfdosen benötigt um ein Jahr lang immunisiert zu sein, könnten 35% der Bevölkerung geimpft werden. Das ist knapp die Hälfte der Durchimpfungsrate, die für eine Herdenimmunität als Minimum erachtet wird.

Diese Schätzung wird von der EU-Kommission bestätigt, die als Impf-Ziel eine Quote von 50% ausgegeben hat, wobei sich diese nur auf die impffähige Bevölkerung bezieht. Da Unter 16-Jährige und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen nicht geimpft werden sollen, umfasst diese lediglich 80% der Gesamtbevölkerung. Dh die angestrebte Durchimpfungsrate beträgt 40%.

Das würde bedeuten, dass die Weltweite Produktionskapazität verdreifacht werden müsste um eine ausreichende Durchimpfungsrate zu erreichen, was angesichts der dafür notwendigen Planungen und Bauzeiten frühestens innerhalb von zwei Jahren möglich wäre. Und dann wäre erst die Halbe Weltbevölkerung geschützt.

Dann wäre aber noch zu berücksichtigen, dass je höher der Impfdruck wird, umso mehr Mutationen auftauchen werden. Die Wirksamkeit der Vektor-Impfstoffe (Astra Zeneca, Sputnik) in Hinblick auf Mutationen ist offensichtlich eingeschränkt. Dadurch könnte es notwendig werden, mehrere Impfungen zu verabreichen, um eine Immunität gegenüber allen Mutationen zu erreichen.

Hinsichtlich der RNA-Impfstoffe (Moderna, Pfizer) ist fraglich ob diese neben einer Immunisierung auch die Verbreitung des Virus verhindern (was bei den Vektor-Impfstoffen der Fall ist). Wenn sie diese Wirkung nicht haben, besteht die Gefahr, dass die Geimpften durch die dadurch gewonnene Freiheit den Virus erst recht verbreiten wodurch sich das Infektionsgeschehen unter den Ungeimpften derart verschlechtern könnte, dass die Anzahl der Infizierten in der Gesamtbevölkerung trotz Impfung nicht abnimmt. Im schlimmsten Fall kommt es zu einer vollständigen Durchseuchung des geimpften Teils der Bevölkerung, sodass der ungeimpfte Teil chancenlos ist und jedenfalls eine Ansteckung erleidet. Als Lösung bliebe nur, dass der Lock-Down zum Schutz der Ungeimpften auch hinsichtlich der Geimpften aufrechterhalten wird.

Unter Berücksichtigung all dieser Fakten kann man nur zum Schluss kommen, dass die Impfung womöglich keine Lösung darstellt. Wir sollten uns daher darauf einstellen, dass wir entweder lernen müssen mit dem Virus zu leben, was auch bedeutet, zu akzeptieren, dass eine gewisse Anzahl an Menschen an dem Virus stirbt oder wir damit leben müssen, dass wir zumindest für die nächsten 4 Jahre immer wieder mit Lock-Down Maßnahmen konfrontiert sein werden.

Meine Ausführungen haben ein mögliches Szenario beschrieben. Es gibt auch andere, zB dass die Impfung lebenslang wirkt und dass sie die Verbreitung unterbindet. Hurra wir sind gerettet! Man sollte sich aber nicht darauf verlassen. Wir müssen uns davon verabschieden, dass uns die Wissenschaft jederzeit und zu allen Fragen exakte Antworten geben kann. In Krisenzeiten muss man Entscheidungen unter Unsischerheit treffen. Dazu muss man alle möglichen Szenarien durchspielen und bewerten. Sich darauf zu verlassen, dass das optimale Szenario eintritt wäre unverantwortlich.

Solidarität statt Grundrechte?

Es ist vollkommen klar, dass Stoffmasken das Infektionsrisiko innerhalb einer Personengruppe reduzieren können, aber den Träger vor einer Infektion nicht schützen können.

Die Empfehlung selbstgebastelte Stoffmasken zu tragen, anstelle geprüfter Masken zu verwenden war daher von Anfang an verkehrt, zielte diese Strategie doch darauf ab, dass sie die Bürger verpflichte nicht sich selbst, sondern die Mitbürger zu schützen. Dies klingt zwar sehr altruistisch, hat aber gesellschaftspolitisch die fatale Folge, dass den Bürgern die Freiheit genommen wird, keine Maske zu tragen. Damit bringt man aber insbesondere jene Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können in eine unmögliche Lage.

Die Entschuldigung, dass einfach nicht genug geprüfte Masken vorhanden waren um die Bevölkerung ausreichend zu versorgen verfängt nicht. Aus der SARS-Epidemie waren noch genügend Masken vorrätig, mit denen, bei entsprechender Logistik, die am stärksten betroffenen Gebiete ausreichend versorgt werden hätten können.

Auch die sogenannten lock-downs kehrten die Logik einer Quarantäne-Maßnahme um. Nicht die Kranken wurden isoliert, sondern die gesamte Bevölkerung, die ja zum Großteil gesund war, wurde verpflichtet sich zu isolieren. Solche Maßnahmen können nur in jenen Fällen gerechtfertigt sein, in denen das Infektionsgeschehen bereits außer Kontrolle geraten ist, müssen dann aber auf jene Gebiete auf die das zutrifft lokal begrenzt werden. Das war auch der Grund für die Einführung der Corona-Ampel.

Dass die Corona-Ampel aber letztlich nicht zur Anwendung kam hatte seine Ursache darin, dass auch hier die Politik von den Bürgern eine falsch verstandene Solidarität abverlangte. Da sie nicht wollte, dass Bürger in nicht betroffenen Gebieten ihrer Freiheiten genießen können, aber andere Bevölkerungsgruppen zur Isolation verpflichtet werden, verhängte sie die Maßnahmen bundesweit ohne die von der Verfassung geforderten sachlich gebotenen Differenzierung nach Infektionsgeschehen.

Diese Unterordnung der Grundrechte unter eine falsch verstandenen Solidairität setzt sich bei der Impfung fort. Personen, die durch Erkrankung oder durch Impfung immunisiert wurden, sollen sich weiterhin aus Solidarität an die Einschränkungen des Lock-Downs halten, bis eine ausreichend große Anzahl von Personen geimpft wurde und die vollumfängliche Nutzung der Grundrechte nicht mehr als Privileg einiger weniger aufgefasst werden kann. Die dabei zu Tage tretende Auffassung, dass Grundrechte vom Staat gewährt werden ist grundlegend falsch. Diese stehen dem Menschen auf Grund seines Mensch-seins zu, der Staat hat diese zu respektieren und zu schützen.

Die Priorisierung des Solidaritätsgedankens und des Volkswohles vor die individuellen Rechte des Einzelnen, widerspricht der liberalen Idee einer Demokratie und ist ein Merkmal totalitärer Regime. In einer freiheitlichen Demokratie hat die Würde des Menschen und die Anerkennung seiner verfassungsrechtlich geschützten Rechte immer an erster Stelle zu stehen. Solidarität kann und soll eingefordert werden, kann aber nicht soweit gehen, dass der Grundrechtsschutz verloren geht. Freiheit Gleichheit und Brüderlichkeit, die Reihenfolge ist nicht zufällig. Im Mittelpunkt jeder freiheitlichen Gesellschaftsordnung muss das Individuum stehen, dann kommt die Rechtsstattlichkeit und erst als drittes kommt die Solidarität.

Corona – Verweigerung von Entschädigungszahlungen rechtens?

90 Prozent Umsatzeinbruch, eine gähnend leere Gaststube, ein verwaister Festsaal -Betreiber Richard Bodmann steht vor dem Corona-Ruin. Es sind leere, tief traurige, hoffnungslose Augen, in die man blickt, wenn man die Tür zum Traditionswirtshaus „Zur Linde“ aufstößt.

Der 58-jährige Richard Bodmann, gelernter Koch und seit 1992 Betreiber der Wirtschaft, und seine vier Jahre jüngere Ehefrau Claudia, stehen vor den Trümmern ihrer Existenz. In Schockstarre, wie so oft in harten Corona-Zeiten, in der jeder Schritt ins Ungewisse führt und die Perspektivlosigkeit unermesslich ist. „Das ist mein Leben“, schluchzte die Wirtsgattin, „Ich möchte nicht, dass das kaputtgeht.“

Tatsächlich tobte auf den 4.000 Quadratmetern Restaurantfläche einmal das blühende Leben – Vereinsfeste und Feuerwehrball inklusive. Im Minutentakt wurden mit dem Lockdown alle Veranstaltungen abgesagt. Den Bodmanns blieb nur Verzweiflung. „Von jetzt auf gleich waren alle Ersparnisse weg und das Konto ist ins Minus gegangen“, klagten sie.

Ironie ihrer Misere: Im ganzen Bezirk gibt es seit vier Monaten keinen einzigen Corona-Fall. Lediglich im März gab es einen Verdachtsfall, der sofort isoliert werden konnte und sich im Nachhinein als negativ herausstellte.

Doppelte Ironie des Schicksals: Weil ihr Betrieb genau einen Mitarbeiter mehr beschäftigt, als die Förderrichtlinien für Kleinbetriebe vorsehen, wurde auch der Antrag auf Corona-Hilfe abgelehnt. Nun sind alle Beschäftigte in Kurzarbeit, und der Frust ist groß.

Das sind die Schicksale die die Regierung mit Ihren undifferenzierten Lock-Down Verordnungen und der Aushebelung des Epidemie Gesetzes, das für die Schließung von Betrieben Entschädigungen vorsah, verursacht. Das sind die Fälle, die man sich vor Augen halten sollte, wenn man das Urteil des Verfassungsgerichtshofs liest, der die Versagung von Entschädigungszahlungen, mit der Begründung, dass es ohnedies ein umfassendes Konjunkturpaket beschlossen wurde, für zulässig hält.

Wenn man solche Geschichten liest, bekommt die abstrakte Grundrechtsdiskussion vielleicht einen anderen Spin. Es ist nicht der Corona-Virus der die Existenz dieser braven Leute vernichtet hat. Es sind die undifferenzierten Maßnahmen der Regierung und ihre Weigerung Entschädigungszahlungen zu leisten, die dafür die Schuld tragen.

Jene die die Vorgehensweise unserer Regierung damit verteidigen, dass alles schnell gehen musste und eine differenziertere Vorgehensweise aufwendig gewesen wäre, sollen sich fragen ob der Versuch solche Schicksale zu vermeiden, nicht mehr Anstrengungen gerechtfertigt hätte.

Und jene die den Verfassungsgerichtshof verteidigen sollten sich die Frage stellen ob die Grundrechte nicht gerade für den Schutz des Individuums da sind und eine Rechtfertigung über Konjunkturpakete die zwar der Allgemeinheit zu Gute kommen, dem Betroffenen aber nicht helfen, am Sinn und eigentlichen Schutzzweck der Grundrechte nicht vorbei gehen.

Unsere Grundrechte sollten unantastbar sein!

Es ist eine alte Weisheit, dass in der Krise die Schwächen eines Systems zu Tage treten. So wurden auch in der Corona-Krise viele Fehler gemacht, die wieder einmal in erschreckender Weise deutlich gemacht haben, dass unser Staatswesen noch lange nicht am Höhepunkt seiner Entwicklung steht.

Leider ist auch festzustellen, dass die Zivilgesellschaft was die Verankerung demokratischer Grundwerte in unserer Gesellschaft nach den Erlebnissen des 2 Weltkriegs betrifft, offensichtlich völlig versagt hat.

Ich möchte das mit folgenden Zitaten zur verfassungswidrigen Einschränkung unserer Grundrechte belegen, die keine Einzelfälle sind, sondern bei einem guten Teil, wenn nicht der Mehrheit der Bevölkerung auf Zustimmung treffen. Dabei geht es nicht um die Frage, ob eine Verfassungswidrigkeit vorliegt (diese hat der Bundeskanzler ja offen eingeräumt und der Verfassungsgerichtshof mittlerweile auch festgestellt), sondern um die Frage wie mit einer in Kauf genommenen Verletzung unserer Grundrechte umzugehen ist.

  • Wo gehobelt wird da fallen Späne. Zumindest hat die Regierung schnell gehandelt und die richtigen Maßnahmen ergriffen.
  • Was ist wohl wichtiger der Rechtsstaat oder das Leben der Bürger. Die geringen Fallzahlen belegen, dass die Regierung richtig gehandelt hat.

Wenn einer tatsächlich glauben sollte, dass unsere Verfassung so schlecht ist, dass ein ausreichender Gesundheitsschutz in verfassungsgemäßer Form nicht erreichbar ist, dann sei Ihm gesagt er irrt. Unsere Verfassung steht einer wirksamen Bekämpfung der Pandemie in keinster Weise im Weg.

Aber falls doch, dann wäre eben die Verfassung zu ändern gewesen. Das Recht steht nämlich über allem. Die Politik mag über dem Recht stehen, die Regierung steht aber nicht über dem Recht und schon gar nicht über unseren Grundrechten. Da kann es keine Toleranz geben. Die Verfassung ist keine juristische Spitzfindigkeit, sondern die Basis unseres Zusammenlebens.

Glaub irgendjemand außerhalb des harten Antifa Blocks oder der Neonazi-Szene wirklich, dass die nächste Diktatur eine faschistische oder kommunistische sein wird? Nein sie wird dezidiert antifaschistisch und antikommunistisch sein und sie wird nur unser Bestes wollen. Sie wird uns Arbeitsplätze, einen Platz an der Sonne, den Schutz unserer Gesundheit oder ein arbeitsloses Grundeinkommen versprechen.

Und es wird wieder Menschen geben, die sagen werden, nun lass mal gut sein die Regierung arbeitet zu unser aller Wohl, zumindest gibt es eine ordentliche Beschäftigungs-/Umweltpolitik, wo gehobelt wird fallen Späne, die Gesundheit geht vor, das Überleben der Menschheit steht auf dem Spiel, zuerst müssen wir einmal den Krieg gewinnen, die Pandemie eindämmen und die Welt vor dem Klimakollaps retten.

Wir stehen offensichtlich wieder genau da, wo wir 1945 standen als wir der Bevölkerung erklären mussten, dass demokratische Strukturen, Grundrechte und die Würde des Menschen unantastbar sind und keinem noch so hehren Ziel geopfert werden dürfen.

Wir leben in einer Zeit in der Klimaaktivisten eine Abkehr von der Demokratie und die Aussetzung von Grundrechten zum Schutz vor dem Untergang der Menschheit fordern und obwohl wir das ablehnen akzeptieren wir einen Bundeskanzler der eine Verletzung der Grundrechte bewusst in Kauf nimmt. Ein Bundeskanzler der öffentlich bekennt, dass ihm die Verfassung egal ist, „weil bis der Verfassungsgerichtshof einschreiten kann die entsprechenden Gesetze ohnedies bereits wieder außer Kraft gesetzt sind“, ist in einem Rechtsstaat untragbar.

Schäuble hat unlängst richtigerweise festgestellt: „An erster Stelle steht die Würde des Menschen, an zweiter Stelle, der Rechtsstaat und erst an dritter Stelle der Schutz des Lebens.

Ohne Rechtsstaat ist der Schutz des Lebens nicht gesichert, das hat das Dritte Reich gezeigt. Ohne Bedachtnahme auf die Würde des Menschen ist ein Rechtsstaat wertlos, das zeigen die sogenannten Gottesstaaten.

Ich bin daher der festen Überzeugung, dass einzig der Rechtsstaat, die Institution ist, die den Schutz der Gesundheit, des Lebens und der Freiheit der Bürger garantieren kann und dass es Aufgabe jedes einzelnen Bürgers ist, für die Verteidigung unserer Verfassung und der darin garantierten Grundrechte zu kämpfen, zum Schutz eines jeden einzelnen von uns.

Corona – eine Krise fordert unsere Ethik heraus

Jetzt wo der Ausnahmezustand zu Ende geht, ist es Zeit für eine kritische Bewertung der von der Regierung / dem Nationalrat getroffenen Maßnahmen, wobei es im Folgenden nicht um medizinische Aspekte gehen soll, sondern um Fragen der Entscheidungsethik vor allem im Zusammenhang mit dem von der Regierung verordneten Shutdown.

Anfänglich hatte die Regierung mit dem Shutdown das Ziel verfolgt die Ansteckungsrate lediglich soweit zu reduzieren, dass die vorhandenen Kapazitäten des Gesundheitswesens nicht überlastet werden. Mit der Abflachung der Infektionskurve sollte eine andernfalls unvermeidbar hohe Sterblichkeit vermieden werden. Natürlich kann man bereits diese Absicht mit Hinblick auf den durch den Shutdown zwangsläufig entstehenden wirtschaftlichen Schäden kritisch hinterfragen. Aber spätestens als die Regierung unter dem Motto „Koste es was es wolle“ ihre Strategie dahingehend geändert hatte, dass nach Möglichkeit jede Infektion vermieden werden soll, muss man die Frage stellen, ob und allenfalls wie sich eine solche Strategie rechtfertigen lässt.

Wenn behauptet wird, dass sich Leben mit Geld nicht aufrechnen lässt, so ist das schlichtweg falsch. Tatsächlich gibt es tagtäglich vielfach Abwägungen zwischen wirtschaftlichen Nutzen und der Gefährdung von Leben. Viele lebensgefährliche Tätigkeiten sind erlaubt, da dem wirtschaftlichen Nutzen im Vergleich mit der immanenten Gefährdung, eine höhere Bedeutung zugemessen wird. So wissen wir z.B., dass Autofahren zu tödlichen Unfällen führt. Keiner würde aber auf die Idee kommen, das Autofahren deshalb gänzlich zu verbieten – der wirtschaftliche Nutzen überwiegt.

Darüber hinaus gibt es lebensgefährliche Aktivitäten ohne wirtschaftlichen Nutzen, die ebenfalls erlaubt sind, da andere Grundrechte, wie z.B. die persönliche Freiheit höher eingeschätzt werden. Andernfalls müsste man Fallschirmspringen, Skifahren und viele andere Sportarten, die regelmäßig zu tödlichen Unfällen führen verbieten.

Am Ende liegt es immer in der Verantwortung des Entscheiders die richtigen Abwägungen zu treffen.

Natürlich ist die Verhängung von Ausgangsbeschränkungen und Betriebsschließungen für das gesamte Bundesgebiet per se problematisch. Aus Sicht der Grundrechte wären diese jedenfalls nur für jene Orte auszusprechen gewesen, in denen sich nachweislich eine für die Behörden nicht mehr nachverfolgbare große Anzahl potentiell infizierter Personen aufhält.

Aber angenommen, dass das für alle Gemeinden der Fall gewesen wäre, dann wäre der totale Lockdown notwendig gewesen und hätte, zumindest mittelfristig (das Thema mehrfache Infektionswellen und Herdenimmunität soll hier ausgeklammert bleiben), zweifellos Leben gerettet. Ausgehend von einer etwa 30 fach höheren Sterblichkeit im Vergleich zu einer normalen Grippe könnten dies dann etwa 30.000 Menschen gewesen sein.

Der wirtschaftliche Schaden durch den Shutdown wird zur Zeit mit ca. 7% des BIP, das wären etwa EUR 28 Mrd. angenommen. D.h. der in Kauf genommene wirtschaftliche Schaden pro gerettetes Menschenleben beträgt daher ca. EUR 1 Mio.

Nun kann man das durchaus als angemessen empfinden, allerdings darf für die Regierung nicht das persönliche Empfinden entscheidend sein, sondern muss die Rechtsordnung den Maßstab zur Angemessenheit einer Maßnahme liefern. Und hier ist nun einmal, anhand von Schadenersatzprozessen, festzustellen, dass Leben selten höher als mit EUR 200.000 bewertet wird. Natürlich kann man die in Schadenersatzprozessen zugesprochenen Summen zu Recht als zu niedrig kritisieren, im derzeit geltenden Rechtsumfeld zeigt sich hier aber eine Wertungsdiskrepanz.

Eine weitere Wertungsdiskrepanz zeigt sich, wenn man bedenkt, dass durch das Rauchen jährlich etwa 11.000 bis 14.000 Menschen sterben. Allein durch ein Rauchverbot könnten innerhalb von nur zwei Jahren ebenso viele Menschen vor dem Tod bewahrt werden wie es die Corona-Maßnahmen unter Umständen vermocht haben und das ohne wirtschaftliche Beeinträchtigung.

Natürlich kann man das Rauchen auch mit dem Hinweis auf die Grundrechte verteidigen, aber ebenso sind bei dem Shutdown, andere Grundrechte wie z.B. jenes auf Bewegungsfreiheit, Erwerbsfreiheit oder die Freiheit des Eigentums zu beachten.

Zuletzt soll noch der Aspekt der Schadenswiedergutmachung beleuchtet werden.

Die Bundesregierung begegnet der durch den Shutdown ausgelösten Wirtschaftskrise mit einem EUR 38 Mrd. schweren Hilfspaket. Die Höhe das Pakets lässt einen staunen, wurde doch das Epidemie-Gesetz angeblich deswegen außer Kraft gesetzt, da die darin vorgesehenen Entschädigungen nicht leistbar gewesen wären. Der wiedergutzumachende Schaden beträgt allerdings lediglich EUR 28 Mrd.

Unverständlich ist auch warum nicht die Geschädigten entschädigt werden, sondern das Geld aus dem Hilfspaket nach völlig eigenen Regeln, um nicht zu sagen willkürlich verteilt wird.

Interessant ist auch die Frage wer für die Finanzierung des Rettungspakets aufkommen soll. Nach der allgemeinen, schon im römischen Recht verankerten, Rechtsauffassung hat den Schaden die Solidargemeinschaft gemeinsam zu tragen. Wenn aber jedes gerettete Leben gleichviel wert ist, hat dann nicht jeder gleichviel beizutragen? Nun, es mag gegen unsere christliche Überzeugung sein, aber sowohl das römische Recht als auch unsere Rechtsordnung gehen in diesem Zusammenhang davon aus, dass nicht jedes Leben gleichviel wert ist. Demgemäß hat jeder nach seinem Vermögen zur Schadensgutmachung beizutragen. Eine Freigrenze ist allerdings nicht vorgesehen und eine Freigrenze von 1 Mio. EUR, wie bereits vereinzelt im Zusammenhang mit einer allgemeinen Vermögensabgabe, vorgeschlagen wurde, die die Mehrzahl ungeschoren lassen würde, wäre aus diesem Blickwinkel auch ethisch nicht vertretbar.

Eine „Entschädigung“ in Form einer Gewährung von Darlehen unter der Voraussetzung einer Beteiligung der öffentlichen Hand am Unternehmen kann in diesem Zusammenhang nur als Verhöhnung des Geschädigten gesehen werden.

Abschließend, kann aus Sicht der Entscheidungsethik wohl gesagt werden, dass die Shutdown-Maßnahmen nur individuell für einzelne Gemeinden, nach Prüfung der Gesundheitslage und unter Abwägung der betroffenen wirtschaftlichen Interessen als ultimo ratio und unter der Voraussetzung einer vollen Entschädigung, verhängt werden hätte dürfen – so wie es das Epidemie-Gesetz im Übrigen auch vorgesehen hätte.

Für zukünftige Pandemien ist daher zu fordern, dass das Epidemie-Gesetz wieder vollumfänglich in Kraft gesetzt wird und dass die zuständigen Behörden mit entsprechenden Mitteln ausgestattet werden, um die notwendigen Entscheidungen in der gebotenen Schnelligkeit aber auch mit der gebotenen Sorgfalt und Sicherheit treffen können.

Die Corana Diktatur

Im folgenden soll es nicht um die Diskussion Herdenimmunität contra Ansteckungsvermeidung gehen – die Regierung hatte unter Unsicherheit zu entscheiden und sich im Vertrauen auf den medizinischen Fortschritt für eine Strategie entschieden – sondern um eine Würdigung der in der Folge getroffenen Maßnahmen.

Anstatt dass die Regierung das seit über 50 Jahren geltende Epidemie Gesetz anwendet hat sie sich dazu entschlossen mit den sogenannten Corona Gesetzen einen neuen Rechtsrahmen geschaffen. Dafür bestand keine Notwendigkeit. Es gab schon früher Pandemien in Österreich (1984 BSE, 1995 Virusgrippe, 2002 SARS, 2004 Vogelgrippe, 2009 Schweinegrippe, 2017 Influenza B/Yam). Es gibt auch keine Maßnahme der Regierung die nicht auch auf Basis des Epidemie-Gesetzes erlassen werden hätte können. Allerdings verlangt das Epidemie-Gesetz verfassungskonform, dass die Maßnahmen verhältnismäßig sind und stellt sicher das die Grundrechte nur soweit als unbedingt notwendig, eingeschränkt werden. Diesen Einschränkungen wollte sich die Regierung offensichtlich nicht unterwerfen.

Das Epidemie-Gesetz sieht Betriebsschließungen, oder Ausgangssperren nur bei konkretem Auftreten der Krankheit in bestimmten Betrieben oder Orten vor. Gegen eine zeitlich befristete Einschränkung von Rechten Kranker oder der Krankheit verdächtiger Personen ist nichts zu einzuwenden. Niemals aber hätten die Ausgangsbeschränkungen und Betriebsschließungen für das gesamte Bundesgebiet erlassen werden dürfen. Diese wären nur für jene Orte auszusprechen gewesen, in denen sich nachweislich eine für die Behörden nicht mehr nachverfolgbare große Anzahl potentiell infizierter Personen aufhält.

Selbst wenn man im ersten Schreck, als man realisierte, dass die Situation auf Grund von Behördenversagen (Ischgl) möglicherweise außer Kontrolle geraten ist, Maßnahmen für das gesamte Bundesgebiet trifft, hätte man diese spätestens nach zwei Wochen, nach Überprüfung der einzelnen Orte, für jene mit einer lediglich überschaubaren Anzahl von Krankheitsfällen wieder aufheben müssen. Darüber hinaus ist es bedenklich, dass die auf Basis der Corona-Gesetze, verhängten Maßnahmen keiner rechtlichen Kontrolle unterliegen. Das Epidemie-Gesetz hat noch Beschwerdemöglichkeiten und eine Überprüfung der angeordneten Maßnahmen zugelassen.

Es verwundert, wie viele Menschen aus Angst Einschränkungen ihrer Grundrechte in Kauf zu nehmen bereit sind. Es sei Ihnen unbenommen vorsichtig zu sein und sich zu isolieren. Es steht der Regierung aber nicht zu, die Bewegungsfreiheit der Mitbürger, die das nicht wollen einzuschränken, selbst wenn es dafür die notwendige parlamentarische Mehrheit geben sollte. Grundrechte sind der demokratischen Disposition entzogen, da sie die unveräußerlichen Rechte der Einzelperson garantieren.

Auch die nun diskutierten sogenannten Lockerungen sind verfassungswidrig. Es kommt der Regierung nicht zu, zu entscheiden welche Berufe wichtig sind, welche Art von Geschäften öffnen dürfen oder wie groß diese sein dürfen etc. Der Gleichheitsgrundsatz verpflichtet die Regierung ihre Entscheidung nach dem Gefährdungspotential zu treffen. Die Ansteckungs-gefahr im Supermarkt ist aber die gleiche wie beim Blumenhändler. Dass die Regierung Blumen für nicht wichtig hält ist irrelevant. Die Entscheidung, was wichtig ist, obliegt einzig dem Bürger und wenn diesem Blumen wichtiger sind als Klopapier, dann riskiert er eben eine Ansteckung im Blumenladen und vermeidet eine solche im Supermarkt.

Dass die Regierung in diesem Zusammenhang von einer neuen Normalität spricht an die sich die Bürger zu gewöhnen haben ist eine Zumutung. Es gibt nur eine Normalität, und zwar jene Art des Zusammenlebens, das unsere Verfassung garantiert. Jede diesbezügliche Einschränkung ist ein ganz und gar nicht normaler Angriff auf unsere Rechte, der im Einzelfall einer außergewöhnlichen Situation geschuldet sein mag, aber niemals zur Normalität werden darf.

Die Corona-Gesetze enthalten so weitreichende und unbestimmte Verordnungsermächtigungen, dass sie allein deshalb schon verfassungswidrig sind. Mit Recht wird in diesem Zusammenhang von Ermächtigungsgesetzen gesprochen. Dass die Regierung darüber hinaus auch versucht mit Erlässen zu regieren, rundet das Bild ab.
Dass sich der Bundeskanzler der Verfassungswidrigkeit bewusst ist, er aber einer Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof gelassen entgegenblickt, weil die entsprechenden Gesetze dann ohnedies nicht mehr in Kraft sind, ist einmalig und macht deutlich, dass der Grundrechtsschutz durch den Verfassungsgerichtshof nicht ausreichend gesichert ist. Dass auch der Bundespräsident, der diese Gesetze beurkundet hat, versagt hat, zeigt das vollständige Versagen unserer demokratischen Institutionen.

Österreich darf nicht zu einer Gesundheitsdiktatur werden. Regierung und Parlament sollten die Bekämpfung des Coronavirus schnellstens wieder auf rechtstaatliche Beine stellen.