Es ist vollkommen klar, dass Stoffmasken das Infektionsrisiko innerhalb einer Personengruppe reduzieren können, aber den Träger vor einer Infektion nicht schützen können.

Die Empfehlung selbstgebastelte Stoffmasken zu tragen, anstelle geprüfter Masken zu verwenden war daher von Anfang an verkehrt, zielte diese Strategie doch darauf ab, dass sie die Bürger verpflichte nicht sich selbst, sondern die Mitbürger zu schützen. Dies klingt zwar sehr altruistisch, hat aber gesellschaftspolitisch die fatale Folge, dass den Bürgern die Freiheit genommen wird, keine Maske zu tragen. Damit bringt man aber insbesondere jene Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können in eine unmögliche Lage.

Die Entschuldigung, dass einfach nicht genug geprüfte Masken vorhanden waren um die Bevölkerung ausreichend zu versorgen verfängt nicht. Aus der SARS-Epidemie waren noch genügend Masken vorrätig, mit denen, bei entsprechender Logistik, die am stärksten betroffenen Gebiete ausreichend versorgt werden hätten können.

Auch die sogenannten lock-downs kehrten die Logik einer Quarantäne-Maßnahme um. Nicht die Kranken wurden isoliert, sondern die gesamte Bevölkerung, die ja zum Großteil gesund war, wurde verpflichtet sich zu isolieren. Solche Maßnahmen können nur in jenen Fällen gerechtfertigt sein, in denen das Infektionsgeschehen bereits außer Kontrolle geraten ist, müssen dann aber auf jene Gebiete auf die das zutrifft lokal begrenzt werden. Das war auch der Grund für die Einführung der Corona-Ampel.

Dass die Corona-Ampel aber letztlich nicht zur Anwendung kam hatte seine Ursache darin, dass auch hier die Politik von den Bürgern eine falsch verstandene Solidarität abverlangte. Da sie nicht wollte, dass Bürger in nicht betroffenen Gebieten ihrer Freiheiten genießen können, aber andere Bevölkerungsgruppen zur Isolation verpflichtet werden, verhängte sie die Maßnahmen bundesweit ohne die von der Verfassung geforderten sachlich gebotenen Differenzierung nach Infektionsgeschehen.

Diese Unterordnung der Grundrechte unter eine falsch verstandenen Solidairität setzt sich bei der Impfung fort. Personen, die durch Erkrankung oder durch Impfung immunisiert wurden, sollen sich weiterhin aus Solidarität an die Einschränkungen des Lock-Downs halten, bis eine ausreichend große Anzahl von Personen geimpft wurde und die vollumfängliche Nutzung der Grundrechte nicht mehr als Privileg einiger weniger aufgefasst werden kann. Die dabei zu Tage tretende Auffassung, dass Grundrechte vom Staat gewährt werden ist grundlegend falsch. Diese stehen dem Menschen auf Grund seines Mensch-seins zu, der Staat hat diese zu respektieren und zu schützen.

Die Priorisierung des Solidaritätsgedankens und des Volkswohles vor die individuellen Rechte des Einzelnen, widerspricht der liberalen Idee einer Demokratie und ist ein Merkmal totalitärer Regime. In einer freiheitlichen Demokratie hat die Würde des Menschen und die Anerkennung seiner verfassungsrechtlich geschützten Rechte immer an erster Stelle zu stehen. Solidarität kann und soll eingefordert werden, kann aber nicht soweit gehen, dass der Grundrechtsschutz verloren geht. Freiheit Gleichheit und Brüderlichkeit, die Reihenfolge ist nicht zufällig. Im Mittelpunkt jeder freiheitlichen Gesellschaftsordnung muss das Individuum stehen, dann kommt die Rechtsstattlichkeit und erst als drittes kommt die Solidarität.