Tempora mutantur!

In meiner Jugend demonstrierten junge Leute gegen rechten Staatsterrorismus.
Heute demonstrieren alte weisse Männer gegen linken Staatsterrorismus.

Das zeigt einrucksvoll dass Meinungsfreiheit, Versammllungsfreiheit und Demonstrationsfreiheit hohe Güter sind, da es mitunter schnell passieren kann dass man sich auf der anderen Seite der Strassenabsperrung wieder findet.

Es zeigt auch dass Demokratie vom Wettbewerb der Ideen lebt und es absolut falsch ist wenn bestimmte Gruppen versuchen den Staat zu kapern um ihre Anliegen zu einem Anliegen des Staates zu machen.

Demokratie besteht nicht darin die Anliegen der Mehrheit zum Gesetz zu erheben. Eine Demokratie muss den Wettbewerb individueller Lebensentwürfe zulassen und freie Entscheidungen bezüglich persönlicher Lebensentwürfe respektieren.

Individualismus nicht Kollektivismus ist das Wesen einer Demokratie.

Es ist ein trauriges Zeichen unserer Zeit, dass nach 200 Jähriger Erfolgsgeschichte der Demokratie deren Grundlagen nicht bekannt sind und verteidigt werden müssen.

Die in unserer Verfassung verankerten Grund- und Freiheitsrechte gehören jedenfalls zu diesen Grundlagen und müssen um jeden Preiss erhalten bleiben.



Impfung als (Er-) lösung?

Im Folgenden möchte ich einige Hypothesen formulieren, von denen niemand weiß, ob sie sich bewahrheiten werden, die aber meiner Meinung nach in eine Risikobeurteilung einfließen und bei der Formulierung einer Strategie berücksichtigt werden müssten.

Die weltweite Kapazität zur Produktion von Impfstoffen liegt bei 6 Mrd Dosen jährlich. Drei Viertel davon liegen in Indien. Wenn die Produktion aller anderen Impfstoffe um 50% gedrosselt wird und die Produktionskapazität weltweit um 50% erhöht wird könnten jährlich 6 Mrd COVID-Impfdosen produziert werden. Das würde der gesamten jetzigen Produktionskapazität entsprechen.

Für eine Immunisierung werden zwei Impfdosen benötigt. Die Immunisierung hält danach nach derzeitigem Kenntnisstand für 4 bis 8 Monate an. Dh pro Person werden 4 Impfdosen benötigt.

Weltweit leben ca 8 Mrd Menschen. Davon leben ca. die Hälfte in Staaten mit COVID-Impfstoffen (1,5 Mrd in China, 1,5 Mrd in Indien, 500 Mio in der EU, 300 Mio in den USA, 150 Mio in Russland). Wird die andere Hälfte der Weltbevölkerung außen vorgelassen und berücksichtig man, dass jeder 4 Impfdosen benötigt um ein Jahr lang immunisiert zu sein, könnten 35% der Bevölkerung geimpft werden. Das ist knapp die Hälfte der Durchimpfungsrate, die für eine Herdenimmunität als Minimum erachtet wird.

Diese Schätzung wird von der EU-Kommission bestätigt, die als Impf-Ziel eine Quote von 50% ausgegeben hat, wobei sich diese nur auf die impffähige Bevölkerung bezieht. Da Unter 16-Jährige und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen nicht geimpft werden sollen, umfasst diese lediglich 80% der Gesamtbevölkerung. Dh die angestrebte Durchimpfungsrate beträgt 40%.

Das würde bedeuten, dass die Weltweite Produktionskapazität verdreifacht werden müsste um eine ausreichende Durchimpfungsrate zu erreichen, was angesichts der dafür notwendigen Planungen und Bauzeiten frühestens innerhalb von zwei Jahren möglich wäre. Und dann wäre erst die Halbe Weltbevölkerung geschützt.

Dann wäre aber noch zu berücksichtigen, dass je höher der Impfdruck wird, umso mehr Mutationen auftauchen werden. Die Wirksamkeit der Vektor-Impfstoffe (Astra Zeneca, Sputnik) in Hinblick auf Mutationen ist offensichtlich eingeschränkt. Dadurch könnte es notwendig werden, mehrere Impfungen zu verabreichen, um eine Immunität gegenüber allen Mutationen zu erreichen.

Hinsichtlich der RNA-Impfstoffe (Moderna, Pfizer) ist fraglich ob diese neben einer Immunisierung auch die Verbreitung des Virus verhindern (was bei den Vektor-Impfstoffen der Fall ist). Wenn sie diese Wirkung nicht haben, besteht die Gefahr, dass die Geimpften durch die dadurch gewonnene Freiheit den Virus erst recht verbreiten wodurch sich das Infektionsgeschehen unter den Ungeimpften derart verschlechtern könnte, dass die Anzahl der Infizierten in der Gesamtbevölkerung trotz Impfung nicht abnimmt. Im schlimmsten Fall kommt es zu einer vollständigen Durchseuchung des geimpften Teils der Bevölkerung, sodass der ungeimpfte Teil chancenlos ist und jedenfalls eine Ansteckung erleidet. Als Lösung bliebe nur, dass der Lock-Down zum Schutz der Ungeimpften auch hinsichtlich der Geimpften aufrechterhalten wird.

Unter Berücksichtigung all dieser Fakten kann man nur zum Schluss kommen, dass die Impfung womöglich keine Lösung darstellt. Wir sollten uns daher darauf einstellen, dass wir entweder lernen müssen mit dem Virus zu leben, was auch bedeutet, zu akzeptieren, dass eine gewisse Anzahl an Menschen an dem Virus stirbt oder wir damit leben müssen, dass wir zumindest für die nächsten 4 Jahre immer wieder mit Lock-Down Maßnahmen konfrontiert sein werden.

Meine Ausführungen haben ein mögliches Szenario beschrieben. Es gibt auch andere, zB dass die Impfung lebenslang wirkt und dass sie die Verbreitung unterbindet. Hurra wir sind gerettet! Man sollte sich aber nicht darauf verlassen. Wir müssen uns davon verabschieden, dass uns die Wissenschaft jederzeit und zu allen Fragen exakte Antworten geben kann. In Krisenzeiten muss man Entscheidungen unter Unsischerheit treffen. Dazu muss man alle möglichen Szenarien durchspielen und bewerten. Sich darauf zu verlassen, dass das optimale Szenario eintritt wäre unverantwortlich.

Solidarität statt Grundrechte?

Es ist vollkommen klar, dass Stoffmasken das Infektionsrisiko innerhalb einer Personengruppe reduzieren können, aber den Träger vor einer Infektion nicht schützen können.

Die Empfehlung selbstgebastelte Stoffmasken zu tragen, anstelle geprüfter Masken zu verwenden war daher von Anfang an verkehrt, zielte diese Strategie doch darauf ab, dass sie die Bürger verpflichte nicht sich selbst, sondern die Mitbürger zu schützen. Dies klingt zwar sehr altruistisch, hat aber gesellschaftspolitisch die fatale Folge, dass den Bürgern die Freiheit genommen wird, keine Maske zu tragen. Damit bringt man aber insbesondere jene Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können in eine unmögliche Lage.

Die Entschuldigung, dass einfach nicht genug geprüfte Masken vorhanden waren um die Bevölkerung ausreichend zu versorgen verfängt nicht. Aus der SARS-Epidemie waren noch genügend Masken vorrätig, mit denen, bei entsprechender Logistik, die am stärksten betroffenen Gebiete ausreichend versorgt werden hätten können.

Auch die sogenannten lock-downs kehrten die Logik einer Quarantäne-Maßnahme um. Nicht die Kranken wurden isoliert, sondern die gesamte Bevölkerung, die ja zum Großteil gesund war, wurde verpflichtet sich zu isolieren. Solche Maßnahmen können nur in jenen Fällen gerechtfertigt sein, in denen das Infektionsgeschehen bereits außer Kontrolle geraten ist, müssen dann aber auf jene Gebiete auf die das zutrifft lokal begrenzt werden. Das war auch der Grund für die Einführung der Corona-Ampel.

Dass die Corona-Ampel aber letztlich nicht zur Anwendung kam hatte seine Ursache darin, dass auch hier die Politik von den Bürgern eine falsch verstandene Solidarität abverlangte. Da sie nicht wollte, dass Bürger in nicht betroffenen Gebieten ihrer Freiheiten genießen können, aber andere Bevölkerungsgruppen zur Isolation verpflichtet werden, verhängte sie die Maßnahmen bundesweit ohne die von der Verfassung geforderten sachlich gebotenen Differenzierung nach Infektionsgeschehen.

Diese Unterordnung der Grundrechte unter eine falsch verstandenen Solidairität setzt sich bei der Impfung fort. Personen, die durch Erkrankung oder durch Impfung immunisiert wurden, sollen sich weiterhin aus Solidarität an die Einschränkungen des Lock-Downs halten, bis eine ausreichend große Anzahl von Personen geimpft wurde und die vollumfängliche Nutzung der Grundrechte nicht mehr als Privileg einiger weniger aufgefasst werden kann. Die dabei zu Tage tretende Auffassung, dass Grundrechte vom Staat gewährt werden ist grundlegend falsch. Diese stehen dem Menschen auf Grund seines Mensch-seins zu, der Staat hat diese zu respektieren und zu schützen.

Die Priorisierung des Solidaritätsgedankens und des Volkswohles vor die individuellen Rechte des Einzelnen, widerspricht der liberalen Idee einer Demokratie und ist ein Merkmal totalitärer Regime. In einer freiheitlichen Demokratie hat die Würde des Menschen und die Anerkennung seiner verfassungsrechtlich geschützten Rechte immer an erster Stelle zu stehen. Solidarität kann und soll eingefordert werden, kann aber nicht soweit gehen, dass der Grundrechtsschutz verloren geht. Freiheit Gleichheit und Brüderlichkeit, die Reihenfolge ist nicht zufällig. Im Mittelpunkt jeder freiheitlichen Gesellschaftsordnung muss das Individuum stehen, dann kommt die Rechtsstattlichkeit und erst als drittes kommt die Solidarität.

Die Jugend ist nicht politik-verdrossen!

Die Jugend ist nicht Politik-verdrossen sie ist nur System-verdrossen.

Ist das jetzt tröstlich? Nein, es ist höchst problematisch! Unsere Gesellschaft beruht auf institutionalisierter Rechtssetzung, Rechtsanwendung und Rechtsprechung.

Nur verfassungsrechtlich garantierte Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit bieten Schutz vor staatlichen Eingriffen und nur Rechtssicherheit durch verständliche Gesetze sowie eine verlässliche Rechtsprechung, Schutz vor Übergriffen anderer.

Durch die demokratische Legitimation der entsprechenden Gesetze wird schließlich der notwendige Grundkonsens bezüglich des Rechtsrahmens geschaffen, der unser Zusammenleben regelt.

Für Ideale zu kämpfen, für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einzustehen ist aber nicht mehr modern. Die Jugend interessiert sich zwar für Umwelt und Soziales, engagiert sich aber nur mehr außerparlamentarisch, wie man z.B. bei der Fridays for Future und der Black Lifes Matter Bewegung sieht.

Der Staat dient nur mehr zur Durchsetzung seiner eigenen politischen Vorstellungen. Das Bild des Staates als Rechtsrahmen für das Zusammenleben Aller hat ausgedient.

Politik die sich diese Geisteshaltung zu eigen macht und Klientelpolitik auf Kosten der Allgemeinheit betreibt gefährdet nicht nur den sozialen Frieden durch Spaltung der Gesellschaft sondern missachtet grundlegende Prinzipien auf denen unser Gemeinwesen aufgebaut ist.

Corona – Verweigerung von Entschädigungszahlungen rechtens?

90 Prozent Umsatzeinbruch, eine gähnend leere Gaststube, ein verwaister Festsaal -Betreiber Richard Bodmann steht vor dem Corona-Ruin. Es sind leere, tief traurige, hoffnungslose Augen, in die man blickt, wenn man die Tür zum Traditionswirtshaus „Zur Linde“ aufstößt.

Der 58-jährige Richard Bodmann, gelernter Koch und seit 1992 Betreiber der Wirtschaft, und seine vier Jahre jüngere Ehefrau Claudia, stehen vor den Trümmern ihrer Existenz. In Schockstarre, wie so oft in harten Corona-Zeiten, in der jeder Schritt ins Ungewisse führt und die Perspektivlosigkeit unermesslich ist. „Das ist mein Leben“, schluchzte die Wirtsgattin, „Ich möchte nicht, dass das kaputtgeht.“

Tatsächlich tobte auf den 4.000 Quadratmetern Restaurantfläche einmal das blühende Leben – Vereinsfeste und Feuerwehrball inklusive. Im Minutentakt wurden mit dem Lockdown alle Veranstaltungen abgesagt. Den Bodmanns blieb nur Verzweiflung. „Von jetzt auf gleich waren alle Ersparnisse weg und das Konto ist ins Minus gegangen“, klagten sie.

Ironie ihrer Misere: Im ganzen Bezirk gibt es seit vier Monaten keinen einzigen Corona-Fall. Lediglich im März gab es einen Verdachtsfall, der sofort isoliert werden konnte und sich im Nachhinein als negativ herausstellte.

Doppelte Ironie des Schicksals: Weil ihr Betrieb genau einen Mitarbeiter mehr beschäftigt, als die Förderrichtlinien für Kleinbetriebe vorsehen, wurde auch der Antrag auf Corona-Hilfe abgelehnt. Nun sind alle Beschäftigte in Kurzarbeit, und der Frust ist groß.

Das sind die Schicksale die die Regierung mit Ihren undifferenzierten Lock-Down Verordnungen und der Aushebelung des Epidemie Gesetzes, das für die Schließung von Betrieben Entschädigungen vorsah, verursacht. Das sind die Fälle, die man sich vor Augen halten sollte, wenn man das Urteil des Verfassungsgerichtshofs liest, der die Versagung von Entschädigungszahlungen, mit der Begründung, dass es ohnedies ein umfassendes Konjunkturpaket beschlossen wurde, für zulässig hält.

Wenn man solche Geschichten liest, bekommt die abstrakte Grundrechtsdiskussion vielleicht einen anderen Spin. Es ist nicht der Corona-Virus der die Existenz dieser braven Leute vernichtet hat. Es sind die undifferenzierten Maßnahmen der Regierung und ihre Weigerung Entschädigungszahlungen zu leisten, die dafür die Schuld tragen.

Jene die die Vorgehensweise unserer Regierung damit verteidigen, dass alles schnell gehen musste und eine differenziertere Vorgehensweise aufwendig gewesen wäre, sollen sich fragen ob der Versuch solche Schicksale zu vermeiden, nicht mehr Anstrengungen gerechtfertigt hätte.

Und jene die den Verfassungsgerichtshof verteidigen sollten sich die Frage stellen ob die Grundrechte nicht gerade für den Schutz des Individuums da sind und eine Rechtfertigung über Konjunkturpakete die zwar der Allgemeinheit zu Gute kommen, dem Betroffenen aber nicht helfen, am Sinn und eigentlichen Schutzzweck der Grundrechte nicht vorbei gehen.

Unsere Grundrechte sollten unantastbar sein!

Es ist eine alte Weisheit, dass in der Krise die Schwächen eines Systems zu Tage treten. So wurden auch in der Corona-Krise viele Fehler gemacht, die wieder einmal in erschreckender Weise deutlich gemacht haben, dass unser Staatswesen noch lange nicht am Höhepunkt seiner Entwicklung steht.

Leider ist auch festzustellen, dass die Zivilgesellschaft was die Verankerung demokratischer Grundwerte in unserer Gesellschaft nach den Erlebnissen des 2 Weltkriegs betrifft, offensichtlich völlig versagt hat.

Ich möchte das mit folgenden Zitaten zur verfassungswidrigen Einschränkung unserer Grundrechte belegen, die keine Einzelfälle sind, sondern bei einem guten Teil, wenn nicht der Mehrheit der Bevölkerung auf Zustimmung treffen. Dabei geht es nicht um die Frage, ob eine Verfassungswidrigkeit vorliegt (diese hat der Bundeskanzler ja offen eingeräumt und der Verfassungsgerichtshof mittlerweile auch festgestellt), sondern um die Frage wie mit einer in Kauf genommenen Verletzung unserer Grundrechte umzugehen ist.

  • Wo gehobelt wird da fallen Späne. Zumindest hat die Regierung schnell gehandelt und die richtigen Maßnahmen ergriffen.
  • Was ist wohl wichtiger der Rechtsstaat oder das Leben der Bürger. Die geringen Fallzahlen belegen, dass die Regierung richtig gehandelt hat.

Wenn einer tatsächlich glauben sollte, dass unsere Verfassung so schlecht ist, dass ein ausreichender Gesundheitsschutz in verfassungsgemäßer Form nicht erreichbar ist, dann sei Ihm gesagt er irrt. Unsere Verfassung steht einer wirksamen Bekämpfung der Pandemie in keinster Weise im Weg.

Aber falls doch, dann wäre eben die Verfassung zu ändern gewesen. Das Recht steht nämlich über allem. Die Politik mag über dem Recht stehen, die Regierung steht aber nicht über dem Recht und schon gar nicht über unseren Grundrechten. Da kann es keine Toleranz geben. Die Verfassung ist keine juristische Spitzfindigkeit, sondern die Basis unseres Zusammenlebens.

Glaub irgendjemand außerhalb des harten Antifa Blocks oder der Neonazi-Szene wirklich, dass die nächste Diktatur eine faschistische oder kommunistische sein wird? Nein sie wird dezidiert antifaschistisch und antikommunistisch sein und sie wird nur unser Bestes wollen. Sie wird uns Arbeitsplätze, einen Platz an der Sonne, den Schutz unserer Gesundheit oder ein arbeitsloses Grundeinkommen versprechen.

Und es wird wieder Menschen geben, die sagen werden, nun lass mal gut sein die Regierung arbeitet zu unser aller Wohl, zumindest gibt es eine ordentliche Beschäftigungs-/Umweltpolitik, wo gehobelt wird fallen Späne, die Gesundheit geht vor, das Überleben der Menschheit steht auf dem Spiel, zuerst müssen wir einmal den Krieg gewinnen, die Pandemie eindämmen und die Welt vor dem Klimakollaps retten.

Wir stehen offensichtlich wieder genau da, wo wir 1945 standen als wir der Bevölkerung erklären mussten, dass demokratische Strukturen, Grundrechte und die Würde des Menschen unantastbar sind und keinem noch so hehren Ziel geopfert werden dürfen.

Wir leben in einer Zeit in der Klimaaktivisten eine Abkehr von der Demokratie und die Aussetzung von Grundrechten zum Schutz vor dem Untergang der Menschheit fordern und obwohl wir das ablehnen akzeptieren wir einen Bundeskanzler der eine Verletzung der Grundrechte bewusst in Kauf nimmt. Ein Bundeskanzler der öffentlich bekennt, dass ihm die Verfassung egal ist, „weil bis der Verfassungsgerichtshof einschreiten kann die entsprechenden Gesetze ohnedies bereits wieder außer Kraft gesetzt sind“, ist in einem Rechtsstaat untragbar.

Schäuble hat unlängst richtigerweise festgestellt: „An erster Stelle steht die Würde des Menschen, an zweiter Stelle, der Rechtsstaat und erst an dritter Stelle der Schutz des Lebens.

Ohne Rechtsstaat ist der Schutz des Lebens nicht gesichert, das hat das Dritte Reich gezeigt. Ohne Bedachtnahme auf die Würde des Menschen ist ein Rechtsstaat wertlos, das zeigen die sogenannten Gottesstaaten.

Ich bin daher der festen Überzeugung, dass einzig der Rechtsstaat, die Institution ist, die den Schutz der Gesundheit, des Lebens und der Freiheit der Bürger garantieren kann und dass es Aufgabe jedes einzelnen Bürgers ist, für die Verteidigung unserer Verfassung und der darin garantierten Grundrechte zu kämpfen, zum Schutz eines jeden einzelnen von uns.

Die Corana Diktatur

Im folgenden soll es nicht um die Diskussion Herdenimmunität contra Ansteckungsvermeidung gehen – die Regierung hatte unter Unsicherheit zu entscheiden und sich im Vertrauen auf den medizinischen Fortschritt für eine Strategie entschieden – sondern um eine Würdigung der in der Folge getroffenen Maßnahmen.

Anstatt dass die Regierung das seit über 50 Jahren geltende Epidemie Gesetz anwendet hat sie sich dazu entschlossen mit den sogenannten Corona Gesetzen einen neuen Rechtsrahmen geschaffen. Dafür bestand keine Notwendigkeit. Es gab schon früher Pandemien in Österreich (1984 BSE, 1995 Virusgrippe, 2002 SARS, 2004 Vogelgrippe, 2009 Schweinegrippe, 2017 Influenza B/Yam). Es gibt auch keine Maßnahme der Regierung die nicht auch auf Basis des Epidemie-Gesetzes erlassen werden hätte können. Allerdings verlangt das Epidemie-Gesetz verfassungskonform, dass die Maßnahmen verhältnismäßig sind und stellt sicher das die Grundrechte nur soweit als unbedingt notwendig, eingeschränkt werden. Diesen Einschränkungen wollte sich die Regierung offensichtlich nicht unterwerfen.

Das Epidemie-Gesetz sieht Betriebsschließungen, oder Ausgangssperren nur bei konkretem Auftreten der Krankheit in bestimmten Betrieben oder Orten vor. Gegen eine zeitlich befristete Einschränkung von Rechten Kranker oder der Krankheit verdächtiger Personen ist nichts zu einzuwenden. Niemals aber hätten die Ausgangsbeschränkungen und Betriebsschließungen für das gesamte Bundesgebiet erlassen werden dürfen. Diese wären nur für jene Orte auszusprechen gewesen, in denen sich nachweislich eine für die Behörden nicht mehr nachverfolgbare große Anzahl potentiell infizierter Personen aufhält.

Selbst wenn man im ersten Schreck, als man realisierte, dass die Situation auf Grund von Behördenversagen (Ischgl) möglicherweise außer Kontrolle geraten ist, Maßnahmen für das gesamte Bundesgebiet trifft, hätte man diese spätestens nach zwei Wochen, nach Überprüfung der einzelnen Orte, für jene mit einer lediglich überschaubaren Anzahl von Krankheitsfällen wieder aufheben müssen. Darüber hinaus ist es bedenklich, dass die auf Basis der Corona-Gesetze, verhängten Maßnahmen keiner rechtlichen Kontrolle unterliegen. Das Epidemie-Gesetz hat noch Beschwerdemöglichkeiten und eine Überprüfung der angeordneten Maßnahmen zugelassen.

Es verwundert, wie viele Menschen aus Angst Einschränkungen ihrer Grundrechte in Kauf zu nehmen bereit sind. Es sei Ihnen unbenommen vorsichtig zu sein und sich zu isolieren. Es steht der Regierung aber nicht zu, die Bewegungsfreiheit der Mitbürger, die das nicht wollen einzuschränken, selbst wenn es dafür die notwendige parlamentarische Mehrheit geben sollte. Grundrechte sind der demokratischen Disposition entzogen, da sie die unveräußerlichen Rechte der Einzelperson garantieren.

Auch die nun diskutierten sogenannten Lockerungen sind verfassungswidrig. Es kommt der Regierung nicht zu, zu entscheiden welche Berufe wichtig sind, welche Art von Geschäften öffnen dürfen oder wie groß diese sein dürfen etc. Der Gleichheitsgrundsatz verpflichtet die Regierung ihre Entscheidung nach dem Gefährdungspotential zu treffen. Die Ansteckungs-gefahr im Supermarkt ist aber die gleiche wie beim Blumenhändler. Dass die Regierung Blumen für nicht wichtig hält ist irrelevant. Die Entscheidung, was wichtig ist, obliegt einzig dem Bürger und wenn diesem Blumen wichtiger sind als Klopapier, dann riskiert er eben eine Ansteckung im Blumenladen und vermeidet eine solche im Supermarkt.

Dass die Regierung in diesem Zusammenhang von einer neuen Normalität spricht an die sich die Bürger zu gewöhnen haben ist eine Zumutung. Es gibt nur eine Normalität, und zwar jene Art des Zusammenlebens, das unsere Verfassung garantiert. Jede diesbezügliche Einschränkung ist ein ganz und gar nicht normaler Angriff auf unsere Rechte, der im Einzelfall einer außergewöhnlichen Situation geschuldet sein mag, aber niemals zur Normalität werden darf.

Die Corona-Gesetze enthalten so weitreichende und unbestimmte Verordnungsermächtigungen, dass sie allein deshalb schon verfassungswidrig sind. Mit Recht wird in diesem Zusammenhang von Ermächtigungsgesetzen gesprochen. Dass die Regierung darüber hinaus auch versucht mit Erlässen zu regieren, rundet das Bild ab.
Dass sich der Bundeskanzler der Verfassungswidrigkeit bewusst ist, er aber einer Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof gelassen entgegenblickt, weil die entsprechenden Gesetze dann ohnedies nicht mehr in Kraft sind, ist einmalig und macht deutlich, dass der Grundrechtsschutz durch den Verfassungsgerichtshof nicht ausreichend gesichert ist. Dass auch der Bundespräsident, der diese Gesetze beurkundet hat, versagt hat, zeigt das vollständige Versagen unserer demokratischen Institutionen.

Österreich darf nicht zu einer Gesundheitsdiktatur werden. Regierung und Parlament sollten die Bekämpfung des Coronavirus schnellstens wieder auf rechtstaatliche Beine stellen.

Das Wesen einer Demokratie

In der politischen Realität werden viele Staatswesen als Demokratie bezeichnet, die ganz unterschiedlich organisiert sind. Dies trifft umso mehr zu, je weiter man in die Geschichte zurückblickt.

Demokratie bedeutet „Herrschaft des Volkes“ und in den Anfängen bezog sich das tatsächlich auf die Exekutive. Die Herrscher wurden durch das Volk bestimmt und kamen aus dem Volk. Dh sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht kam grundsätzlich allen Bürgern zu.

Dabei darf nicht übersehen werden, dass nie alle Einwohner eines Staates Bürgerrechte hatten und, dass auch nie alle Bürger tatsächlich wahlberechtigt waren. Es gab und gibt zahlreiche Gründe für die Einschränkung des Wahlrechts: Sklaven, Personen ohne Staatsbürgerschaft, Angehörige die nicht einer bestimmten ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe angehören, Leute ohne festen Wohnsitz, Strafgefangene, Verurteilte, Angehörige bestimmter Berufe, Frauen, Minderjährige, Arme, geistig oder physisch Kranke, Alte und Gebrechliche, Leute die kein Grundstück besitzen, Leute die keine Steuern bezahlen. Viele dieser Gründe sind im Lauf der Geschichte weggefallen, einige bestehen in vielen Demokratien heute noch.

Ursprünglich wurden Wahlen auch nicht immer durch Stimmabgabe durchgeführt, vielfach wurde eine Wahlentscheidung durch Los herbeigeführt. Bei Stimmengleichheit gilt auch heute noch in vielen Demokratien der Losentscheid als Ultima Ratio.

Erst im 17 Jahrhundert, als sich die Idee einer rechtsstaatlichen Verwaltung zu verbreiten begann (Habeas Corpus Akte 1671) verlagerte sich die Idee der Volkssouveränität von der Exekutive auf die Legislative und die Wahl der Parlamente rückte in den Fokus des Demokratieverständnisses. Die Exekutive war zu dieser Zeit fest in monarchischer Hand.

Erst im 18 Jahrhundert kam mit Montesquieu (De l’esprit des lois, Vom Geist der Gesetze 1748) die Idee der Gewaltentrennung auf, die ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal zwischen einer freiheitlichen Demokratie und einer Volksdiktatur ist. Die Idee war, dass das Volk als oberster Souverän die Gesetze beschließt, die die Exekutive als lediglich ausführendes Organ vollzieht und über deren Einhaltung die Judikative als von der Legislative und der Exekutive unabhängige Macht wacht.

Durch die Überwindung der konstitutionellen Monarchie in vielen Staaten ist das Prinzip der Gewaltentrennung, durch den Verlust des Antagonismus einer monarchisch dominierten Exekutive und eines demokratisch gewählten Parlaments unter Druck gekommen. Insbesondere dort wo die Regierung vom Parlament gewählt wird, oder durch das parlamentarische Recht die Regierung durch Misstrauensantrag zu stürzen, vom Parlament abhängig ist, muss man feststellen, dass eine Gewaltentrennung eigentlich nicht mehr vorhanden ist.

Dem Prinzip der Gewaltentrennung wird daher noch am ehesten in präsidialen Demokratien entsprochen, wo die Exekutive und die Legislative in zwei unterschiedlichen, von einander unabhängigen Wahlgängen gewählt werden.

Allerdings haben sich in den fast allen modernen Demokratien Parteien etabliert, die danach trachten die gesamte Macht im Staat in ihrer Hand zu vereinen. Daher kommt es auch in präsidialen Demokratien oftmals zur einer faktischen Vereinigung der Macht, wenn der Regierungschef der gleichen Partei angehört, die die Mehrheit der Abgeordneten im Parlament stellt.

Der aus Sicht der Gewaltentrennung schädlichen Macht der Parteien kann noch am ehesten dadurch entgegengewirkt werden, in dem die Wahlen nicht in Form eines Listenwahlrechts sondern als Persönlichkeitswahl mit grundsätzlich unabhängigen Abgeordneten organisiert werden.

Dass viele Demokratien ihre Legislative in zwei Kammern organisieren, hat weder mit Gewaltentrennung noch mit Demokratie etwas zu tun. Im Gegenteil, die zweite Kammer führt in vielen Fällen dazu, dass der Wille des Volkes wie er in der ersten Kammer repräsentiert ist nicht zum Durchbruch kommt.

Die Organisation einer unabhängigen Justiz ist in einer Demokratie schwierig. Ursprünglich hat sich die Forderung nach einer unabhängigen Justiz nur auf das Strafrecht bezogen und zwar in dem Sinn, dass die Justiz von der Strafverfolgungsbehörde als Teil der Exekutive unabhängig sein soll. Die Einrichtung von Geschworenengerichten per Losentscheid, war aus dieser Sicht sicherlich eine gute Lösung.

Mittlerweile ergibt sich jedoch das Problem, dass unser Rechtswesen viel differenzierter und man muss zugestehen, leider auch komplizierter geworden ist, so dass die Idee, dass rechtliche Laien über oftmals komplexe juristische Sachverhalte entscheiden sollen, als nicht mehr die beste angesehen wird.

Spätestens mit der Etablierung von Verfassungsgerichtshöfen ergibt sich aber auch die Notwendigkeit einer Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit von der Legislative. Die Nominierung von Höchstrichtern durch das Parlament ist daher als äußerts problematisch einzustufen.

Eine Wahl durch das Volk erscheint auch problematisch, da der Zugriff der Parteien auf die Kandidaten, als auch die Abhängigkeit der Kandidaten von den Wählern bzw. bestimmten Wählergruppen zumindest den in der öffentlichen Wahrnehmung wichtigen Anschein der Unparteilichkeit nachhaltig zerstören würde.

Ein Mischverfahren aus Kooptierung und Losentscheid könnte hier einen Ausweg bieten.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil einer freiheitlichen Demokratie ist die Anerkennung von Menschen- und Grundrechten in die der Staat, auch nicht per Mehrheitsentscheid, eingreifen darf. Dieser Schutz des Individuums vor der Macht bzw. der Willkür des Volkes ist wesentlich zur Verhinderung einer Volksdiktatur. Diese Abzusichern ist jedoch schwierig, als zumindest eine Mehrheit per Volksabstimmung immer eine Änderung dieser Rechte herbeizuführen vermag. Einen gewissen Schutz bieten hier aber zwischenstattliche oder multinationale Verträge sowie internationale und supranationale Institutionen die über die Einhaltung dieser Rechte wachen. Die unmittelbare innerstaatliche Durchsetzung dieses Schutzes bleibt aber oftmals schwierig. Dennoch hat hier die Einrichtung internationaler Gerichtshöfe viel bewirkt und zum Schutz der Menschen vor staatlicher Willkür aber auch vor staatlich legitimierter Gewalt, beigetragen.

Auf Österreich bezogen muss leider festgestellt werden, dass unsere Verfassung etliche Demokratiedefizite aufweist.

Die Regierung ist per Misstrauensantrag vom Parlament abhängig, daher stellt immer das Lager, das über die Mehrheit der Abgeordneten verfügt auch die Regierung. Darüber hinaus werden auch die Richter des Verfassungsgerichtshofes vom Parlament bestimmt. Damit ist alle Gewalt in der Hand des Parlaments konzentriert.

Da die Abgeordneten zum Parlament per Listenwahlrecht gewählt werden, liegt die eigentliche Macht in den Händen der Parteien. Dazu kommt, dass die Parteien durch die staatliche Parteienförderung abgesichert, von den Wählern unabhängig agieren können und vom Volk unabhängige Machtbiotope darstellen. Da die Listenplätze in aller Regel per Kooptierung vergeben werden ist der Machterhalt der dominanten Gruppe innerhalb einer Partei meist langfristig abgesichert.

Für Personen mit neuen Ideen ist es daher nicht allein ausreichend, dass sie die Unterstützung der Wähler haben, sie müssen auch den mühsamen Weg des Marsches durch die Parteiinstitutionen auf sich nehmen.

Auf die USA bezogen kann festgestellt werden, dass diese, bei allen bestehenden Schwächen wesentlich demokratischer organisiert sind. Hilfreich war dabei sicherlich, dass sich die USA nicht aus einer Monarchie entwickeln musste. Dabei ist insbesondere die gewichtige Rolle die die zweite Kammer im Kräfteverhältnis der Mächte spielt interessant.

Die Regierung ist zwar auch per Misstrauensantrag vom Parlament abhängig, dieser erfordert aber eine Zweidrittelmehrheit in der zweiten Kammer.

Die Richter zum Obersten Gerichtshof werden zwar vom Präsidenten nominiert erfordern aber eine Mehrheit in der zweiten Kammer.

Natürlich kann auch dieses System nicht verhindern, dass die Macht des Präsidenten, des Parlamentes und des Gerichtshofes in der Hand einer der zwei dominierenden Parteien vereinigt wird.

Allerdings gibt es kein Listenwahlrecht und die Parteien sind finanziell und damit auch politisch von den Wählern abhängig. Das Argument, dass, dadurch Leuten mit viel Geld ein größer politischer Einfluss zukommt, ist zwar richtig, allerdings darf auch nicht übersehen werden, dass Klein- und Kleinstspenden, den größeren Teil der Parteienfinanzierung ausmachen.