Corona – Verweigerung von Entschädigungszahlungen rechtens?

90 Prozent Umsatzeinbruch, eine gähnend leere Gaststube, ein verwaister Festsaal -Betreiber Richard Bodmann steht vor dem Corona-Ruin. Es sind leere, tief traurige, hoffnungslose Augen, in die man blickt, wenn man die Tür zum Traditionswirtshaus „Zur Linde“ aufstößt.

Der 58-jährige Richard Bodmann, gelernter Koch und seit 1992 Betreiber der Wirtschaft, und seine vier Jahre jüngere Ehefrau Claudia, stehen vor den Trümmern ihrer Existenz. In Schockstarre, wie so oft in harten Corona-Zeiten, in der jeder Schritt ins Ungewisse führt und die Perspektivlosigkeit unermesslich ist. „Das ist mein Leben“, schluchzte die Wirtsgattin, „Ich möchte nicht, dass das kaputtgeht.“

Tatsächlich tobte auf den 4.000 Quadratmetern Restaurantfläche einmal das blühende Leben – Vereinsfeste und Feuerwehrball inklusive. Im Minutentakt wurden mit dem Lockdown alle Veranstaltungen abgesagt. Den Bodmanns blieb nur Verzweiflung. „Von jetzt auf gleich waren alle Ersparnisse weg und das Konto ist ins Minus gegangen“, klagten sie.

Ironie ihrer Misere: Im ganzen Bezirk gibt es seit vier Monaten keinen einzigen Corona-Fall. Lediglich im März gab es einen Verdachtsfall, der sofort isoliert werden konnte und sich im Nachhinein als negativ herausstellte.

Doppelte Ironie des Schicksals: Weil ihr Betrieb genau einen Mitarbeiter mehr beschäftigt, als die Förderrichtlinien für Kleinbetriebe vorsehen, wurde auch der Antrag auf Corona-Hilfe abgelehnt. Nun sind alle Beschäftigte in Kurzarbeit, und der Frust ist groß.

Das sind die Schicksale die die Regierung mit Ihren undifferenzierten Lock-Down Verordnungen und der Aushebelung des Epidemie Gesetzes, das für die Schließung von Betrieben Entschädigungen vorsah, verursacht. Das sind die Fälle, die man sich vor Augen halten sollte, wenn man das Urteil des Verfassungsgerichtshofs liest, der die Versagung von Entschädigungszahlungen, mit der Begründung, dass es ohnedies ein umfassendes Konjunkturpaket beschlossen wurde, für zulässig hält.

Wenn man solche Geschichten liest, bekommt die abstrakte Grundrechtsdiskussion vielleicht einen anderen Spin. Es ist nicht der Corona-Virus der die Existenz dieser braven Leute vernichtet hat. Es sind die undifferenzierten Maßnahmen der Regierung und ihre Weigerung Entschädigungszahlungen zu leisten, die dafür die Schuld tragen.

Jene die die Vorgehensweise unserer Regierung damit verteidigen, dass alles schnell gehen musste und eine differenziertere Vorgehensweise aufwendig gewesen wäre, sollen sich fragen ob der Versuch solche Schicksale zu vermeiden, nicht mehr Anstrengungen gerechtfertigt hätte.

Und jene die den Verfassungsgerichtshof verteidigen sollten sich die Frage stellen ob die Grundrechte nicht gerade für den Schutz des Individuums da sind und eine Rechtfertigung über Konjunkturpakete die zwar der Allgemeinheit zu Gute kommen, dem Betroffenen aber nicht helfen, am Sinn und eigentlichen Schutzzweck der Grundrechte nicht vorbei gehen.

Das Gasthaus ist mein Wohnzimmer

Jeder darf Gästen in seiner Wohnung das Rauchen erlauben nur der Gastwirt nicht. Das widerspricht der Freiheit des Eigentums, dem Gleichheitsgrundsatz und dem Recht auf Privatsphäre. Ein Gasthaus ist nun mal kein öffentliches Eigentum.

Arbeitnehmerschutz bedeutet den Umständen entsprechenden bestmöglichen Schutz nicht absoluten Schutz. So werden Strassenkehrer einer erhöhten Belastung durch Feinstaub ausgesetzt. Niemand verlangt aber ein Fahrverbot zum Schutz der Strassenkehrer.

Im übrigen kann auch in rauchfreien Büroräumen das Rauchen durch Kunden gestattet werden, wie auch in Gaststätten in denen geraucht werden darf, den Mitarbeitern das Rauchen untersagt werden kann.

Die Alm gehört mir

Unverständlich finde ich es, wenn Wanderer fremdes Eigentum gratis nutzen wollen, und dabei noch Ansprüche an Bequemlichkeit und Sicherheit stellen. Jeder soll für Ihr Wohl arbeiten, umsonst versteht sich, der Alpenverein, die Bauern etc. Passiert irgendetwas, Lawinenabgänge, Bergstürze, Angriff durch Tiere, wollen sie von der Bergrettung gerettet werden, selbstverständlich wiederum gratis und darüber hinaus auch noch entschädigt werden. Die Versicherung wollen sie natürlich nicht zahlen, für die sollen die Grundeigentümer aufkommen, wenn sie wollen, allenfalls sollen diese die Schäden privat übernehmen.

Richtiger fände ich es, wenn sich jeder um sich selbst kümmert und falls er sich in die Natur und damit in Gefahr begibt, durch eigene Versicherung vorsorgt oder den Schaden trägt. Nutzt man fremdes Eigentum zeigt man sich dankbar und versucht allfällige Störungen und Belastungen für den Grundeigentümer so gering wie möglich zu halten. Man sollte anerkennen dass man ein Eindringling ist und sich entsprechend unauffällig verhalten.