Jeder darf Gästen in seiner Wohnung das Rauchen erlauben nur der Gastwirt nicht. Das widerspricht der Freiheit des Eigentums, dem Gleichheitsgrundsatz und dem Recht auf Privatsphäre. Ein Gasthaus ist nun mal kein öffentliches Eigentum.

Arbeitnehmerschutz bedeutet den Umständen entsprechenden bestmöglichen Schutz nicht absoluten Schutz. So werden Strassenkehrer einer erhöhten Belastung durch Feinstaub ausgesetzt. Niemand verlangt aber ein Fahrverbot zum Schutz der Strassenkehrer.

Im übrigen kann auch in rauchfreien Büroräumen das Rauchen durch Kunden gestattet werden, wie auch in Gaststätten in denen geraucht werden darf, den Mitarbeitern das Rauchen untersagt werden kann.