Der Staat gibt 51 Mrd für die ältesten 25% der Bevölkerung und lediglich 17 Mrd für die jüngsten 25% der Bevölkerung aus. Das hängt auch damit zusammen, das 75% der jüngsten Bevölkerung nicht wahlberechtigt ist. Höchste Zeit dies zu ändern um Österreich zukunftsfit zu machen.
Kinder sind Staatsbürger und Steuerzahler. Ihnen das Wahlrecht vorzuenthalten widerspricht sowohl dem im Gleichheitsgebot verankerten Altersdiskriminierungsgebot als auch dem Grundsatz „Wer Steuern zahlt soll auch mitbestimmen dürfen“.
Natürlich macht es keinen Sinn wenn Unmündige ihr Wahlrecht persönlich ausüben. Es ist aber nicht einzusehen warum Kinder bei der Ausübung Ihres Wahlrechts nicht von Ihren Eltern vertreten werden können sollten.
Ein Wahlrecht der Kinder würde ihren berechtigten Interessen in der Politik mehr Gehör verschaffen und vielleicht insgesamt für eine zukunftsweisendere und nachhaltigere Politik sorgen.
Darüber hinaus sind auch alle Altersbeschränkungen im passiven Wahlrecht aufzuheben. Diese sind nicht nur eine Diskriminierung jener, die sich nicht zur Wahl stellen dürfen sondern bedeuten auch eine unzumutbare Bevormundung jener, die die von der Wahl ausgeschlossenen nicht wählen dürfen.