Ein unter Umständen Unschuldiger nimmt die Schuld auf sich, weil er die lange Verfahrensdauer psychisch nicht mehr aushält und ihm die Prozesskosten über den Kopf wachsen. Wenn das kein Justizskandal ist! Leider kein Einzelfall. Im Gegenteil.
Die meisten Verfahren werden genau aus diesen Gründen heute nicht mehr durch Urteil, sondern durch Diversion und Vergleich beendet. Gerechtigkeit sieht anders aus!
Diese Praxis hat aber auch zur Folge, dass man als anständiger Bürger immer öfter mit ungerechtfertigten Forderungen oder Gegenforderungen konfrontiert wird, die lediglich deshalb erhoben werden, um das Verfahren in die Länge zu ziehen und/oder der Partei im Vergleichsfall einen Vorteil zu verschaffen. Hat ein solches Vorgehen Erfolg und das ist zunehmend der Fall, wird dadurch, verständlicher Weise, das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat untergraben.
Wie zahlreiche Studien belegen, hängt die Entwicklung einer Gesellschaft entscheidend von der Rechtsstaatlichkeit, bzw das Vertrauen der Bevölkerung in das Funktionieren der Rechtsstaatlichkeit, ab. Diese steht auf zwei Beinen dem Legalitätsprinzip und einer gut funktionierenden Rechtsprechung.
Die Qualität der Rechtsprechung äußert sich in vier Dingen,
- der Richtigkeit der Urteile,
- der Geschwindigkeit mit der diese gefällt werden,
- der Einfachheit des Zugangs zur Rechtsprechung, was die Kosten der Prozessführung mitumfasst sowie
- dass die rasche Umsetzung der gefällten Urteile sichergestellt ist.
Was müsste daher geschehen, dass die Bürger wieder zu ihrem Recht kommen?
- Der Zugang zum Recht darf keine Frage des Geldes sein!
- Die Verfahren müssen beschleunigt werden.
Es ist Aufgabe des Gerichts die Wahrheit zu ermitteln. Daher sollten alle Kosten des Verfahrens ausgenommen Anwaltskosten vom Gericht getragen werden. Das betrifft insbesondere Kosten für Gutachter, Übersetzer und Beweissicherungsverfahren.
Anwaltskosten sollten vom Gericht vorgestreckt und lediglich bei Unterliegen zu bezahlen sein.
Beweissicherungsverfahren, insbesondere Zeugen-befragungen, sollten innerhalb einer Woche abgeschlossen werden, um sicherzustellen, dass sich alle Zeugen noch richtig erinnern können.
Prozesse müssten, ebenso wie Verwaltungsverfahren, längstens innerhalb von 6 Monaten entschieden werden. Die Beschleunigung der Verfahren ist lediglich eine Frage der Organisation.
Mutwillige Prozessführung sollte ein Offizialdelikt werden. Ebenso sollten Parteien bestraft und zu Schadenersatz-zahlungen angehalten werden, die haltlose Forderungen stellen.
Unten der Link zu einem der traurigen Anlassfälle: