Die Menschenwürde und das Lebensrecht Ungeborener

Nach der Verfassung ist auch das ungeborene menschliche Leben Träger von Menschenwürdeund hat ein eigenes Lebensrecht. Darüber hinaus ist der Staat verpflichtet menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen.

Hinsichtlich der Art des Schutzes kommt dem Gesetzgeber ein Gestaltungspielraum zu. Das Strafrecht kann daher den gleichen ontologischen Menschenstatus anerkennen, aber situationsbedingt milder bestrafen (z. B. bei Tötung auf Verlangen, Beihilfe zur Selbsttötung, Schwangerschaftsabbruch etc.). Das widerspricht nicht der Menschqualität des Opfers. Das Strafrecht reagiert nur abgestuft auf die Schuld- oder Interessenlage, nicht auf den Status des Getöteten.

Darüber hinaus ist das ungeborene Kind, der nasciturus, unter der Bedingung der Lebendgeburt als Rechtssubjekt anerkannt und kann daher nach der Geburt aufgrund pränataler Schädigung durch Dritte auf Schadenersatz klagen. Ist ein gesundheitlicher Schaden entstanden kann eine solche Schädigung auch als Körperverletzung strafrechtlich verfolgt werden.

Gelegentlich wird eingewendet, dass eine Tötung des nasciturus im Unterschied zu dessen Schädigung nicht rechtswidrig wäre, weil im Rechtssubjekteigenschaft nur unter der Bedingung der nachfolgenden Geburt zukommt, die ja nicht erfüllt wird.

Dieser Einwand widerspricht aber fundamentalen Rechtsprinzipien. Niemand kann durch rechtswidriges Verhalten die Bedingung für die Entstehung fremder Rechte gezielt vereiteln, um daraus einen Vorteil oder eine Straflosigkeit zu ziehen. Das Recht darf dem Täter keinen Vorteil daraus gewähren, dass er durch Tötung des Kindes die Bedingung für dessen vollständige Rechtsfähigkeit (die Geburt) verhindert hat. Die Bedingtheit der Rechtsfähigkeit darf nicht gegen das ungeborene Kind ausgelegt werden, wenn genau jene Bedingung (Geburt) durch einen rechtswidrigen Eingriff – etwa durch Tötung – verhindert wurde. Vielmehr muss in solchen Fällen fiktiv vom Eintritt der Bedingung ausgegangen werden, sodass das Kind vollumfänglich als Rechtssubjekt zu behandeln ist.

Daraus folgt zwingend die geltende Rechtslage. Dem Ungeborenen kommt Menschenwürde zu; seine Tötung ist rechtswidrig und allenfalls unter bestimmten engen Voraussetzungen straffrei. Eine undifferenzierte Straffreiheit würde gegen sein Lebensrecht verstoßen zu dessen Schutz der Staat verpflichte ist.

Unschuldig angeklagt, verurteilt, inhaftiert

Ein Mann Sitzt 37 Jahre lang unschuldig in Haft, ein anderer sitzt 10 Jahre lang unschuldig vor Gericht, bis er endlich freigesprochen wird. Diese Dinge passieren nicht nur in den USA sondern auch bei uns in Österreich.

Der Wahnsinn ist, dass eine der Ursachen für so krasse Fehlurteile, darin liegt, dass die handelnden Personen, Staatsanwälte und Richter selbst bei grober Fahrlässigkeit nichts zu befürchten haben. Theoretisch gibt es zwar eine Regressmöglichkeit bei Amtshaftungsfällen, diese wird aber so gut wie nie exekutiert.

Wenn ein Obergericht ein Urteil eines Untergerichts aufhebt, muss das auch für den Richter der das Fehlurteil erlassen hat Konsequenzen haben!

Nach dem Grundsatz „Keine Verantwortung ohne Haftung“ wäre hier eine Justizreform dringend notwendig.

Die Haftentschädigungen müssen auf ein angemessenes Niveau angehoben werden. Der Verdienstentgang, der dadurch entsteht, dass man als Angeklagter unvermittelbar ist und keine Geschäftschancen wahrnehmen kann muss ersetzt werden. Darüber hinaus müssen Verfahrenskosten ersetzt werden, auch in Verwaltungsverfahren und Strafverfahren.

Aber neben den finanziellen Konsequenzen muss es zur Absicherung der Qualität unserer Justiz auch personelle Konsequenzen geben. Es ist kein Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz, wenn Richter entscheiden, dass Richter für Ihren Beruf ungeeignet sind.

Es ist vielmehr ein Angriff auf unsere Grundrechte, wenn unfähige Richter in verantwortungsloser Art und Weise über unser Eigentum, unsere Freiheit, unser Leben entscheiden dürfen.

Ein Betroffener ist kürzlich bei America Got Talent aufgetreten. Er hat nicht nur eine sehr schöne Stimme, sondern ist auch als Mensch ganz wunderbar. Anbei der Link.

Sind wir noch ein Rechtsstaat?

Ein unter Umständen Unschuldiger nimmt die Schuld auf sich, weil er die lange Verfahrensdauer psychisch nicht mehr aushält und ihm die Prozesskosten über den Kopf wachsen. Wenn das kein Justizskandal ist! Leider kein Einzelfall. Im Gegenteil.

Die meisten Verfahren werden genau aus diesen Gründen heute nicht mehr durch Urteil, sondern durch Diversion und Vergleich beendet. Gerechtigkeit sieht anders aus!

Diese Praxis hat aber auch zur Folge, dass man als anständiger Bürger immer öfter mit ungerechtfertigten Forderungen oder Gegenforderungen konfrontiert wird, die lediglich deshalb erhoben werden, um das Verfahren in die Länge zu ziehen und/oder der Partei im Vergleichsfall einen Vorteil zu verschaffen. Hat ein solches Vorgehen Erfolg und das ist zunehmend der Fall, wird dadurch, verständlicher Weise, das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat untergraben.

Wie zahlreiche Studien belegen, hängt die Entwicklung einer Gesellschaft entscheidend von der Rechtsstaatlichkeit, bzw das Vertrauen der Bevölkerung in das Funktionieren der Rechtsstaatlichkeit, ab. Diese steht auf zwei Beinen dem Legalitätsprinzip und einer gut funktionierenden Rechtsprechung.

Die Qualität der Rechtsprechung äußert sich in vier Dingen,

  • der Richtigkeit der Urteile,
  • der Geschwindigkeit mit der diese gefällt werden,
  • der Einfachheit des Zugangs zur Rechtsprechung, was die Kosten der Prozessführung mitumfasst sowie
  • dass die rasche Umsetzung der gefällten Urteile sichergestellt ist.

Was müsste daher geschehen, dass die Bürger wieder zu ihrem Recht kommen?

  1. Der Zugang zum Recht darf keine Frage des Geldes sein!
  2. Die Verfahren müssen beschleunigt werden.

Es ist Aufgabe des Gerichts die Wahrheit zu ermitteln. Daher sollten alle Kosten des Verfahrens ausgenommen Anwaltskosten vom Gericht getragen werden. Das betrifft insbesondere Kosten für Gutachter, Übersetzer und Beweissicherungsverfahren.

Anwaltskosten sollten vom Gericht vorgestreckt und lediglich bei Unterliegen zu bezahlen sein.

Beweissicherungsverfahren, insbesondere Zeugen-befragungen, sollten innerhalb einer Woche abgeschlossen werden, um sicherzustellen, dass sich alle Zeugen noch richtig erinnern können.

Prozesse müssten, ebenso wie Verwaltungsverfahren, längstens innerhalb von 6 Monaten entschieden werden. Die Beschleunigung der Verfahren ist lediglich eine Frage der Organisation.

Mutwillige Prozessführung sollte ein Offizialdelikt werden. Ebenso sollten Parteien bestraft und zu Schadenersatz-zahlungen angehalten werden, die haltlose Forderungen stellen.

Unten der Link zu einem der traurigen Anlassfälle:

NOE.ORF.AT Bahnunfall: Prozess endet mit Diversion.

Was ist ein Menschenleben wert?

218.000 EUR hält der OGH für ein Opfer mit Schädel-Hirn-Trauma, Lähmung an beiden Armen und Beinen, bewusst erlebtem ständigen Pflegebedarf, maschineller Beatmung und dauernder Todesangst, für angemessen (2 Ob 237/01v).

170.000 Euro bekam eine Frau, die von einem Traktoranhänger überrollt worden war und einen ausgedehnten Weichteilverlust, Gefühllosigkeit im Unterleib, dauerhafte starke Schmerzen, Depressionen und posttraumatische Belastung erlitt. Allein in den ersten zwei Monaten nach dem Unfall musste sie sich 22 Operationen unterziehen (2 Ob 83/14s).

160.000 Euro betrug das Schmerzensgeld für eine Frau, die 1999 bei einem Unfall ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitten hatte. Sie war infolge des Unfalls pflegebedürftig, musste einen Rollstuhl benützen und war inkontinent (2 Ob 180/04s).

130.000 Euro sprach der OGH einer Frau zu, die bei einem Unfall im Jahr 2011 von einem Fahrzeug mitgeschleift wurde. Sie erlitt ein lebensbedrohliches Polytrauma mit zahlreichen Brüchen und Prellungen, die zu einer 90-prozentigen Invalidität führten. Die Frau leidet seit dem Unfall unter Todesangst und weiß, dass sie eine verkürzte Lebensdauer hat (2 Ob 175/14w).

Wenn ich so etwas lese fehlen mir einfach nur die Worte.

Kein Betrag der Welt kann das massive Unrecht, das diese Menschen erlitten haben ausgleichen. Trotzdem bin ich kein Fürsprecher von Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe, wie es das US-amerikanische Recht teilweise vorsieht. Die angeführten Beträge sind aber eine Verhöhnung der Opfer und eine Beleidigung der Menschenwürde.

Es wäre dringend an der Zeit dem Richterstand, der in dieser Frage offensichtlich total versagt, per Gesetz eine Anleitung zur angemessenen Schadenersatzbemessung an die Hand zu geben.