218.000 EUR hält der OGH für ein Opfer mit Schädel-Hirn-Trauma, Lähmung an beiden Armen und Beinen, bewusst erlebtem ständigen Pflegebedarf, maschineller Beatmung und dauernder Todesangst, für angemessen (2 Ob 237/01v).
170.000 Euro bekam eine Frau, die von einem Traktoranhänger überrollt worden war und einen ausgedehnten Weichteilverlust, Gefühllosigkeit im Unterleib, dauerhafte starke Schmerzen, Depressionen und posttraumatische Belastung erlitt. Allein in den ersten zwei Monaten nach dem Unfall musste sie sich 22 Operationen unterziehen (2 Ob 83/14s).
160.000 Euro betrug das Schmerzensgeld für eine Frau, die 1999 bei einem Unfall ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitten hatte. Sie war infolge des Unfalls pflegebedürftig, musste einen Rollstuhl benützen und war inkontinent (2 Ob 180/04s).
130.000 Euro sprach der OGH einer Frau zu, die bei einem Unfall im Jahr 2011 von einem Fahrzeug mitgeschleift wurde. Sie erlitt ein lebensbedrohliches Polytrauma mit zahlreichen Brüchen und Prellungen, die zu einer 90-prozentigen Invalidität führten. Die Frau leidet seit dem Unfall unter Todesangst und weiß, dass sie eine verkürzte Lebensdauer hat (2 Ob 175/14w).
Wenn ich so etwas lese fehlen mir einfach nur die Worte.
Kein Betrag der Welt kann das massive Unrecht, das diese Menschen erlitten haben ausgleichen. Trotzdem bin ich kein Fürsprecher von Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe, wie es das US-amerikanische Recht teilweise vorsieht. Die angeführten Beträge sind aber eine Verhöhnung der Opfer und eine Beleidigung der Menschenwürde.
Es wäre dringend an der Zeit dem Richterstand, der in dieser Frage offensichtlich total versagt, per Gesetz eine Anleitung zur angemessenen Schadenersatzbemessung an die Hand zu geben.